Call "Anlage von Saat- und Pflanzgutanlagen für forstliches Vermehrungsgut"

Bestandesbegründung Nadelbäume
Foto: BML / Alexander Haiden

Ab sofort können Förderanträge zum Call "Daten, Modelle, Digitalisierung in der
Forstwirtschaft und Anlage und Betreuung von Klimaforschungswäldern und Saatgutplantagen" eingereicht werden. Die Einreichfrist ist der 26. Februar 2024, 12:00 Uhr.

Zielsetzung

Ziel der Ausschreibung ist Anlage von Saat- und Pflanzgutanlagen zur Sicherstellung der Versorgung mit forstlichem Vermehrungsgut in Österreich zur Erhaltung und Verbesserung klimafitter Wälder.

Wer ist antragsberechtigt?

Natürliche Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen sowie deren Zusammenschlüsse mit Niederlassung in Österreich.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote beträgt 100% der förderbaren Gesamtkosten. Hinsichtlich der förderfähigen und anrechenbaren Kosten gelten die Bestimmungen der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz (gem. Pkt. 1.6.7). Höchstgesamtkosten für das zum Zuge kommende Projekt sind 1,5 Millionen Euro.

Einreichstelle und Einreichfrist

Förderungsanträge müssen bis spätestens 26. Februar 2024, 12:00 Uhr, über diesen Link vollständig eingelangt sein.

Bewilligende Stelle ist das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für den Waldfonds
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: BST.Praes.4b@bml.gv.at

Wie läuft der Förderungsprozess ab?

ACHTUNG: Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.

Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte das Formular „Stammdatenerhebungsblatt für die Erstzuweisung einer Klientennummer“ vollständig aus und senden dieses anschließend an die E-Mailadresse std@ama.gv.at.
Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per E-Mail übermittelt.
Das Formular ist im Downloadbereich abrufbar.

Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Maßnahme festgelegt sind.

Im Auswahlverfahren werden nur vollständige, elektronisch eingelangte Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Eine neuerliche, gegebenenfalls modifizierte Beantragung des Vorhabens im Rahmen allfälliger nachfolgender Auswahlverfahren ist zulässig.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind über den Downloadbereich verfügbar.

Weiterführende Informationen

Bei Interesse finden Sie nähere Details weiter unten im Downloadbereich und in der Sonderrichtlinie Waldfonds.

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