Verwaltungsanweisung zur Technischen Richtlinie für die Wildbach- und Lawinenverbauung

Verwaltungsanweisung zur Technischen Richtlinie
Foto: die.wildbach

Regelung der Verfahrensfragen und Verwaltungsabläufe für die Dienststellen gemäß § 102 Forstgesetz 1975 idgF.

Die vorliegende Verwaltungsanweisung regelt die Verfahrensfragen und Verwaltungsabläufe der Dienststellen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung gemäß § 102 Forstgesetz, BGBl. Nr. 440/1975 i.d.g.F. im Zusammenhang mit der Technischen Richtlinie für die Wildbach- und Lawinenverbauung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 (WBFG), BGBl. Nr. 148/1985 idF. BGBl. I Nr. 98/2013.

Weiters werden auch die Verfahrensfragen und Verwaltungsabläufe für die mit der Durchführung (Abwicklung) von Flächenwirtschaftlichen Projekten befassten Stellen, einschließlich der Landesforstdienste (LFD), geregelt.

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