Technische Richtlinie für die Wildbach- und Lawinenverbauung 2015

Die Technischen Richtlinien für die Wildbach- und Lawinenverbauung haben gemäß § 3 Abs 2 Wasserbautenförderungsgesetz 1985, BGBl. 148/1985i.d.g.F. (im Folgenden: WBFG) Bestimmungen über

  • die Zielsetzungen (unter Berücksichtigung von Raumordnung, Umweltschutz und umfassender Landesverteidigung)
  • die Kriterien zur Beurteilung der zu fördernden Maßnahmen
  • die Kosten-Nutzen-Untersuchung (zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen mit erheblichem finanziellem Umfang oder volkswirtschaftlich weit reichenden Auswirkungen)
  • die Grundsätze der Projektierung
  • den Inhalt und die Ausstattung von Unterlagen
  • die Maßnahmendurchführung, Baukontrolle und Kollaudierung der Maßnahmen
  • die Sofortmaßnahmen
  • die Instandhaltungsmaßnahmen (Gewährleistung der Wirksamkeit der Anlagen)

Im Sinne dieser Anforderungen stellen die „Technischen Richtlinien“ somit in erster Linie eine fachtechnischen Norm dar, in der alle Ziele, Grundsätze, Kriterien, fachlichen Regeln und Formvorschriften enthalten sind, die als Voraussetzung für die Genehmigung von Schutzvorhaben, die Bereitstellung von Bundesmitteln für die Planung, Durchführung, Instandhaltung und Instandsetzung sowie die Kollaudierung von Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung Geltung haben.

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