Richtlinien
für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Priorisierung von Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung (Kosten-Nutzen-Untersuchung)
Für die Verwendung von Bundesmitteln finden die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß § 2 Bundeshaushaltsgesetz Anwendung. Kosten-Nutzung-Untersuchungen (KNU) sind gemäß § 3 Abs 2 Z 3 Wasserbautenförderungsgesetz zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei Maßnahmen (Projekten) mit erheblichem finanziellen Umfang und volkswirtschaftlich weit reichender Auswirkung durchzuführen.
Als Projekte mit erheblichem finanziellem Umfang werden Vorhaben mit Gesamtkosten von mehr als € 1,000.000,-- angesehen. Für Projekte über diesem Betrag ist verbindlich eine Kosten-Nutzen-Untersuchung durchzuführen.
Für Projekte mit geringeren Kosten ist die Durchführung einer standardisierten Nutzenanalyse zulässig; diese ist - unabhängig von den Kosten - auch für Projekte zum Schutz vor Steinschlag, Felssturz und Rutschungen sowie für Lawiengalerien (Lawinentunnel) zulässig.
Ebenso wurden Richtlinien für Prioritätenreihung von Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung erlassen, die der Schaffung objektiver Grundlagen für die Reihung der Projektierung und Durchführung der Maßnahmen durch die Gebietsbauleitungen dienen sollen.