Sektion Vorarlberg

Österreichkarte mit Markierung von Vorarlberg der Wildbach- und Lawinenverbauung
Foto: die.wildbach / Thomas Feda

Rheinstraße 32/5
6900 Bregenz
Telefon: 05574/749 95-0
Fax: 05574/749 95-6
E-Mail: sektion.vorarlberg@die-wildbach.at

Leitung: DI Gerald Jäger
Telefon: 05574/749 95-420
Fax: 05574/749 95-6
E-Mail

Tätigkeitsbereich
Rahmenbedingungen
Das Bundesland Vorarlberg hat eine Gesamtfläche von 2.601 Quadratkilometer. Verwaltungsmäßig ist dieses Gebiet auf 4 politische Bezirke mit 96 Gemeinden aufgeteilt. Die Bevölkerungszahl beträgt zirka 382.798 Menschen.

Die Sektion Vorarlberg betreut 691 Wildbach- und 1.550 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von zirka 2.210 Quadratkilometer, das entspricht zirka 85 Prozent der Gesamtfläche von Vorarlberg.

Vorarlberg ist ein Hochgebirgsland mit zirka 2/3 der Landesfläche über 1000 Meter Seehöhe und 16 Prozent über 2.000 Meter Seehöhe.

Im Bereich der Sektion Vorarlberg sind zirka 30 Prozent der Landesfläche als Risikogebiete (Steinschlag, Rutschungen) ausgewiesen.

Das Gesamtgebiet ist auf 2 Gebietsbauleitungen aufgeteilt:

Gebietsbauleitungen:
7.1 Bregenz
7.2 Bludenz
 
Gebietsbauleitungen der Sektion Vorarlberg

In der Sektion Vorarlberg der Wildbach- und Lawinenverbauung sind zwei Gebietsbauleitungen eingerichtet. Für welche politischen Bezirke die Gebietsbauleitungen zuständig sind, ist dem Organigramm der Sektion Vorarlberg zu entnehmen.

Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben der Gebietsbauleitungen: 
Die Gebietsbauleitung Bregenz ist für die Bezirke Bregenz, Dornbirn und Feldkirch zuständig. Der Bezirke Bludenz wir von der Gebietsbauleitung Bludenz betreut.

In ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen erfassen und analysieren die Gebietsbauleitungen jene in ihren jeweiligen Einzugs- und Risikogebieten drohenden Gefahren durch Wildbäche, Lawinen und Erosion. Die Gebietsbauleitungen stellen alle Kernleistungen der Wildbach und Lawinenverbauung bürgernah und kompetent zur Verfügung: Beratung, Sachverständigentätigkeit, Gefahrenzonenplanung gemäß § 8 und 11 ForstG 1975, Maßnahmenplanung und - setzung, Förderungsabwicklung.
 

Gebietsbauleitung Bregenz

Leitung: DI Thomas Frandl

Rheinstraße 32/4
6900 Bregenz
E-Mail
Telefon: 05574/74 995
Fax: 05574/74 995/5

Lage
Das Betreuungs- und Arbeitsgebiet der Gebietsbauleitung Bregenz umfasst die drei politischen Bezirke Bregenz, Dornbirn und Feldkirch. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die nördliche Hälfte von Vorarlberg mit einer Flächengröße von 1.314 Quadratkilometer. In diesem Gebiet wohnen 326.210 Personen mit Hauptwohnsitz (Stichtag 31.12.2016), das sind  83,7 Prozent der Bevölkerung von Vorarlberg. Diese Personen verteilen sich auf insgesamt 67 Gemeinden.

Aufgaben
Die Gebietsbauleitungen der Wildbach- und Lawinenverbauung als Kompetenzzentren für Naturgefahren bieten einen umfassenden Schutz der Bevölkerung, ihres Lebens und ihres Wirtschaftsraumes sowie der Kulturlandschaft vor Schäden durch Wildbäche, Lawinen, Erosionen und andere gravitative Naturgefahren (Rutschung, Felssturz, Steinschlag) auf Grundlage einer Betrachtung der in den Einzugs-, Erosions- und Risikogebieten ablaufenden Prozesse und Entwicklungen in enger Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, anderer Dienststellen, Behörden, Gebietskörperschaften, politisch Verantwortlichen und der Wirtschaft.

Dies soll unter Bedachtnahme auf den bestmöglichen Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen, gemeinwohlorientiert nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung ökologischer Belange erreicht werden.

Die vielfältigen Aufgaben zum Schutz vor Naturgefahren werden mit den Kernleistungsfeldern Naturgefahreninformation, Sachverständigentätigkeit, Gefahrenzonenplanung, Maßnahmenplanung und Maßnahmensetzung sowie Förderungsmanagement zur Gänze abgedeckt.

Rahmenbedingungen
Aufgrund der komplexen, teilweise labilen und auf kurzen Entfernungen rasch wechselnden geologischen Verhältnissen und der hohen Reliefenergie (Höhenerstreckung von 400 Meter – 2500 Meter) in der Gebietsbauleitung Bregenz ergibt sich ein weites Betätigungsfeld hinsichtlich Naturgefahren. Bedingt durch die westoffene Lage des Gebietes treten häufig extreme Niederschläge auf. Jahresniederschlagssummen bis zu 3000 Millimeter sowie Eintageswerte von 250 Millimeter und Neuschneehöhen bis zu 5 Meter liefern zusätzlich einen wesentlichen Beitrag zur Verschärfung der naturräumlichen Situation.

Daraus resultieren 417 Wildbach- und 485 Lawinenhaupteinzugsgebiete, einige Großrutschungen (zum Beispiel Doren, Rindberg), eine große Zahl kleinerer und mittlerer Rutschungen in geologisch labilen Bereichen sowie mehrere Felssturz- und Steinschlaggebiete.

Verbauungstätigkeit
In der Gebietsbauleitung Bregenz wurden die ersten Baumaßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung in Vorarlberg gesetzt. Die Wurzeln reichen bis Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Im Jahre 1892 abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz, welcher die Rheinregulierung von der Illmündung bis zum Bodensee beinhaltet, wurde den Vertragspartnern im Artikel 19 die Verbauung der geschiebeführenden Wildbäche im Rheineinzugsgebiet vorgeschrieben.

Im ersten Generellen Projekt 1897 scheinen auch die Dornbirner Ache in Dornbirn und der Emserbach in Hohenems auf. Aus Niederschriften des Jahres 1899 geht hervor, dass im Einzugsgebiet des Emserbaches bereits 1896 – 1898 verschiedene Verbauungen durchgeführt wurden. Das Jahr 1896 war daher das erste Baujahr der Wildbachverbauung in Vorarlberg. Als erste Verbauung im Bregenzerwald wurde im Jahre 1903 mit der Regulierung des Bizauerbaches in Bizau begonnen.

Die Flächenwirtschaftlichen Projekte werden von der Gebietsbauleitung Bregenz in enger Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Bezirksforstinspektion ausgearbeitet. Diese Projekte sollen insbesondere die Waldausstattung sowie den Waldzustand auf einen solchen Standard bringen, der den besterreichbaren Schutz gegen Elementargefahren bietet. Damit soll die Sicherheit des Siedlungs- und Verkehrsraumes verbessert und einer Verschlechterung der Gefährdungssituation wirkungsvoll begegnet werden. Dies ist gerade in Vorarlberg von immenser Bedeutung, wo doch zirka 37 Prozent der Landesfläche Wald sind und von dieser Fläche 50 Prozent als  Schutzwälder anzusprechen sind.

Personal
Zur Bewältigung der vielseitigen Aufgaben sind in der Gebietsbauleitung Bregenz insgesamt 14 Bedienstete tätig. Diese arbeiten teamorientiert mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung. Die Ausführung der Schutzbauten und der forstlich biologischen Maßnahmen wird von vier spezialisierten, betriebseigenen Arbeitspartien sowie einer Forstpartie mit Unterstützung des Bauhofes Dornbirn und einem durchschnittlichen jährlichen Arbeiterstand von zirka 45 Personen wahrgenommen.

Die gelebte Einheit von Planung und Umsetzung der Schutzbauten ermöglicht nicht nur eine laufende Weiterentwicklung und Optimierung der Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren sondern führt auch zu gut motivierten Mitarbeitern. Das ermöglicht wiederum einen flexiblen Einsatz bei besonders erschwerten Verhältnissen. Daraus resultiert eine Schlagfertigkeit, welche bei den Katastrophenereignissen der letzten Jahre von den Mitarbeitern der Gebietsbauleitung Bregenz zum Schutz der Bevölkerung eindrucksvoll unter Beweis gestellt wurde.

Gebietsbauleitung Bludenz

Leitung: DI Johann Kessler
Oberfeldweg 6
6700  Bludenz
E-Mail
Telefon: 05552/62 006
Fax: 05552/62 006/55

Lage
Das Betreuungs- und Arbeitsgebiet der Gebietsbauleitung Bludenz umfasst 29 Gemeinden mit zirka 70.000 Einwohnern im Bezirk Bludenz. Dies entspricht in etwa der südlichen Hälfte von Vorarlberg mit einer Fläche von 1.200 Quadratkilometer.

Aufgaben

●   Ausarbeitung von Gefahrenzonenplänen:

Der Gefahrenzonenplan wird für den Siedlungsraum ausgearbeitet und stellt die Gefahrenbereiche durch Wildbäche, Lawinen, Rutschungen und Steinschlag dar. Es werden Rote Zonen ausgewiesen, auf denen wegen der großen Gefährdung keine Bebauung erfolgen soll. In den Gelben Zonen kann eine Bebauung erfolgen. Zum Schutz vor Ereignissen sind bauliche Vorkehrungen für Gebäude zu treffen. Für die Gefahrenzonenplanung werden Erhebungen im Gelände, Befragungen von erfahrenen Personen und Auswertungen von Chroniken vorgenommen. Zudem werden Berechnungen und Simulationen möglicher Ereignisse durchgeführt. Auf der Basis dieser Erkenntnisse werden dann vom Sachbearbeiter die Gefahrenzonen ausgewiesen. Die ausgearbeiteten Gefahrenzonenpläne werden vom Bundesministerium genehmigt und anschließend den Gemeinden und Behörden zur Verfügung gestellt.

●   Beratung:

Auf der Grundlage der Gefahrenzonenpläne und zusätzlicher Erhebungen im Gelände werden Bauwerber in oder bereits vor der Planungsphase über Naturgefahren und notwendige Schutzmaßnahmen beraten. Dies betrifft Wohnobjekte, Gewerbebetriebe, die Eisenbahn, Seilbahnen, Schilifte, Kraftwerke und Verkehrswege.

●   Gutachtertätigkeit:

Die Gutachter der Gebietsbauleitung Bludenz werden in Bau-, Wasser-, Naturschutz-, Forst-, Gewerbe-, Eisenbahn- und Seilbahnrechtlichen Verfahren von der jeweiligen Behörde beigezogen. Vielfach erfolgt die Begutachtung schriftlich bereits im Vorfeld des Verfahrens, um so zeitaufwändige Teilnahmen an den Verhandlungen zu vermeiden. Dank der Beratertätigkeit sind die zu beurteilenden Projekte und Vorhaben groß teils bereits auf die Erfordernisse des Schutzes vor Wildbächen und Lawinen abgestimmt. Dadurch werden notwendige Projektänderungen als Folge von Begutachtungen minimiert und Planungskosten für Bauwerber gespart.

●   Projektierung:

Die Mitarbeiter der Gebietsbauleitung entwerfen und planen den Großteil der Projekte selbst. Für beispielsweise geologische Belange oder aufwändige statische Aufgaben werden externe Experten beigezogen. Jährlich werden Wildbach-, Lawinen-, Steinschlag- und Rutschungsschutzprojekte ausgearbeitet, deren Maßnahmen einen Kostenumfang von zirka 10 bis 15 Millionen Euro vorsehen. Ziel der Projekte ist es nachhaltigen Schutz für Siedlungsraum und Verkehrswege zu schaffen. Um rasch Schutz vor Lawinen, Wildbächen Steinschlag und Rutschungen sicher zu stellen, sind vielfach technische Bauwerke notwendig, die jedoch insbesondere im Lawinenschutz langfristig durch den Wald unterstützt, beziehungsweise ersetzt werden sollen.

●   Maßnahmensetzung:

Für die Realisierung der Projekte sorgen die Arbeiter des eigenen Baubetriebes unter Führung der Techniker des Büros. Die Maßnahmen umfassen Technische Lawinenverbauung mit begleiteten Aufforstungen, Schutzwaldsanierungen, verschiedene Sperren und Uferverbauungen zum Schutz vor Hochwasser und Vermurungen, Steinschlagschutzbauwerke, Felssicherungen und Vorkehrungen zur Stabilisierung von Rutschungen. Die Bediensteten sind jährlich auf 80 bis 100 Arbeitsfeldern im Einsatz.

●   Förderungsabwicklung:

Die Schutzmaßnahmen werden in der Regel von Bund, Land, Gemeinden und sonstigen Interessenten finanziert. Der Schlüssel liegt derzeit bei zirka 60 Prozent Bundesanteil, 20 Prozent Landesanteil und 20 Prozent Gemeindeanteil oder sonstigen Interessenten. Die Mittel werden von der Sektion angefordert, beziehungsweise verwaltet und der Gebietsbauleitung jährlich zur Verfügung gestellt.
 

Daten zum Betreuungsgebiet der Gebietsbauleitung Bludenz

●   Einwohner: 70.000

●   Fläche: 1.200 Quadratkilometer

●   29 Gemeinden

●   70 Prozent des Waldes sind Schutzwald

●   Höhenerstreckung von 500 bis 3.300 Meter Seehöhe

●   Jahresniederschlag bis 2.500 Millimeter

●   Tagesniederschlagswerte bis 200 Millimeter

●   über 600 Wildbacheinzugsgebiete

●   zirka 1.000 Lawineneinzugsgebiete

●   mehrere Großrutschungen

●   große Anzahl mittlerer und kleinerer Rutschungen

●   mehrere Felssturz- und Steinschlaggebiete
 

Aktuelle finanzielle Aufwände

●   Gesamt derzeit zirka 9 Millionen Euro, davon;

     50 Prozent Lawinenschutz

     30 Prozent Schutz von Wildbächen

     20 Prozent Sicherung vor Steinschlag, Felssturz und Rutschungen


Mitarbeiter

●   Gesamt 74 Mitarbeiter, davon:

     8 Technische Mitarbeiter

     2 Förster

     4 Verwaltungskräfte

     60 Arbeiter im Baubetrieb