Investitionsmanagement

Würfel - Förderungsmanagement
Foto: die.wildbach

Das Förderungsmanagement beinhaltet alle Maßnahmen zur Finanzierung der Schutzmaßnahmen im öffentlichen Interesse.

Strategische Positionierung
Die Wildbach- und Lawinenverbauung ist mit ihren regionalen Dienststellen die Anlaufstelle und der Förderungsabwickler des Lebensministeriums und sorgt für einen optimalen Einsatz der vorhandenen Förderungsmittel.

Förderung von Maßnahmen 
Dazu zählen Gefahren durch Hochwasser, Wildbäche, Muren, Lawinen, Steinschlag, Rutschungen und Felssturz.

Der Schutz vor alpinen Naturgefahren stellt eine wichtige Leistung des Bundes für die Sicherheit des Siedlungsraumes, der Verkehrswege und wichtiger Infrastruktur dar.
Auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Bestimmungen (Art. 10, Wildbachverbauung Bundeskompetenz) wurde daher mit dem Katastrophenfonds budgetäre Vorkehrung getroffen, um vorbeugenden Schutz vor Naturgefahren herstellen und nachhaltig sichern zu können.
 
Förderungsmittel
Für Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung stellt der Bund jedes Jahr Mittel in der Höhe von rund 69 Mio. zur Verfügung. Diese Förderungsmittel stehen auf der Grundlage des Wasserbautenförderungsgesetzes Gemeinden und anderen Interessenten (z.B. Wassergenossenschaften) zur Verfügung. Diese Förderungsmittel können für die Planung und Umsetzung von Schutzprojekten sowie die Erhaltung von Schutzanlagen und die Sanierung schutzwirksamer Wälder eingesetzt werden.
 
Förderungswürdigkeit
Die zentrale fachliche Grundlage für die Prüfung der Förderungswürdigkeit der beantragten Projekte ist der Gefahrenzonenplan gemäß Forstgesetz 1975. Zur Erstellung dieses wichtigen Planungsinstrumentes sind die Dienststellen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung (die.wildbach) berufen. Diesen obliegt auch die Abwicklung der Förderungsmittel für Schutzmaßnahmen sowie die Planung und Durchführung derselben.
 
Beantragung von Förderungsmitteln
Für Gemeinden, die durch Wildbäche und Lawinen bedroht sind, besteht die Möglichkeit, bei der örtlich zuständigen Stelle der Wildbach- und Lawinenverbauung die Durchführung und Förderung von Schutzmaßnahmen zu beantragen. Wichtige Voraussetzung ist, dass die Gemeinde über einen vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft genehmigten Gefahrenzonenplan verfügt und diesen in der Raumplanung, im Bau- und Sicherheitswesen beachtet. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass nicht durch technische Schutzmaßnahmen nachträglich Fehler in der Raumordnung (z. B. Besiedelung von gefährdeten Gebieten) behoben werden müssen.
 
Gefahrenzonenplan
Der Gefahrenzonenplan ermöglicht den die.wildbach-MitarbeiterInnen eine objektive Auswahl und Dringlichkeitsreihung von Anträgen auf Schutzmaßnahmen. Eine weitere wichtige Voraussetzung dafür, dass die Planung eines Schutzprojektes in Angriff genommen werden kann, ist die grundsätzliche (schriftliche) Erklärung der Interessenten (Gemeinen, Wassergenossenschaften, andere) zur Leistung finanziellen Beitragsleistung.
 
Planungskosten
Sofern ein Schutzvorhaben als förderungswürdig und im öffentlichen Interesse gelegen erkannt worden ist, kann die zuständige Wildbach- und Lawinenverbauung die Planung in Angriff nehmen.
Die Planungskosten für Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung trägt zu Gänze der Bund. In der Regel übernimmt die.wildbach auch die Abwicklung der erforderlichen Behördenverfahren für die Interessenten.
   
Genehmigung
Die Ausführung eines Schutzprojekts setzt dessen Genehmigung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und die Zustimmung aller Finanzierungspartner (Bund, Land, Interessenten) zum vereinbarten Finanzierungsschlüssel voraus. Genehmigte Schutzprojekte werden in der Folge je nach Verfügbarkeit der Förderungsmittel einem konkreten Zeitplan folgend umgesetzt.
 
Instandhaltung
Bestehende Schutzmaßnahmen (Verbauungen) müssen laufend erhalten (Instand gehalten) werden, um die volle Wirkung zu gewährleisten. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Interessenten für die Instandhaltung und die Wirkung von Anlagen zum Schutz vor Wildbächen- und Lawinen Sorge zu tragen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die jährliche Kontrolle der Schutzanlagen. Allerdings unterhält die.wildbach einen Betreuungsdienst, über den rasch und unbürokratisch kleinere Sanierungsarbeiten und Pflegemaßnahmen finanziert und durchgeführt werden können.
 
Zusammenarbeit
Nachhaltiger Schutz vor alpinen Naturgefahren ist nur dann möglich, wenn die Investitionen in Maßnahmen mit möglichst hohem Wirkungsgrad und möglichst langer Lebensdauer erfolgen. Die Zusammenarbeit Wildbach- und Lawinenverbauung mit den Gemeinden und Wassergenossenschaften in Fragen der Raumordnung, der Planung, Durchführung und Instandhaltung von Schutzmaßnahmen sowie im Sicherheitswesen stellt daher eine wichtige Aufgabe dar, um den Lebensraum im Bergland auch für kommende Generationen zu erhalten.