50-Jahre Gefahrenzonenplanung in Österreich im Einflussbereich des Forstgesetzes
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Eine Erfolgsgeschichte, erzählt in mehreren Reflexionen im Laufe des Jahres 2025.
Sicherheit ist eines der höchsten Güter für Staat und Gesellschaft. Daher beschäftigt sich die öffentliche Verwaltung eingehend mit dieser Thematik. In einem alpinen Land wie Österreich versteht man darunter auch den Schutz von Siedlungsraum und Infrastruktur vor alpinen Naturgefahren – wie z. B. Lawinen, Muren, Steinschlag oder Rutschungen. Die Gewährleistung von Sicherheit im alpinen Raum bedingt höchstes fachliches Wissen, Einschätzungsfähigkeit, und letztendlich auch die Entscheidungsfähigkeit der zuständigen Organisationen. Einen wichtigen Teil trägt dazu die Gefahrenzonenplanung bei, die im Jahr 2025 ihr 50-jähriges Jubiläum feiert.
Seit mittlerweile 50 Jahren legt die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) einen ihrer inhaltlichen und fachlichen Schwerpunkte in der Feststellung der Gefährdung durch wildbach- und/oder lawinenbezogene Naturprozesse. Gefährdungen werden im Gefahrenzonenplan, einem flächenhaften Gutachten das für jede Gemeinde in Österreich erstellt wird, festgehalten. Dieses langjährige Instrument hat sich bewährt, wenngleich dessen Auswirkungen teils kontrovers erachtet werden.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) nimmt das Jubiläumsjahr 2025 zum Anlass, den Gefahrenzonenplan durch vielfältige Aktionen den Bürgerinnen und Bürgern vermehrt ins Bewusstsein und damit das Thema Sicherheit vor alpinen Naturgefahren näher zu bringen.