Wildbäche und Muren

Hochwasser - Häuser stehen unter Wasser
Foto: die.wildbach

Wildbäche und Muren besitzen enormes Zerstörungspotential. In Österreich gibt es insgesamt rund 12.500 Wildbacheinzugsgebiete. Die Wildbach- und Lawinenverbauung Österreich plant und realisiert Schutzmaßnahmen auf diesem Gebiet. Dieser Artikel bietet Informationen rund um die beiden Naturgefahren.

Wildbäche

Unter einem Wildbach versteht man nach der Definition des österreichischen Forstgesetzes 1975 folgendes: "Ein Wildbach ist ein dauernd oder zeitweise fließendes Gewässer, das durch rasch eintretende und nur kurze Zeit dauernde Anschwellungen Feststoffe aus seinem Einzugsgebiet oder aus seinem Bachbett in gefahrdrohendem Ausmaße entnimmt, diese mit sich führt und innerhalb oder außerhalb seines Bettes ablagert oder einem anderen Gewässer zuführt." (ForstG 1975 §99 Abs.1) 

Hauptcharakteristika von Wildbächen im Alpenraum sind das starke Gefälle und die durch Schneeschmelze oder heftige Gewitter innerhalb kurzer Zeit stark variierenden Abflusswerte. Wildbäche kommen seltener auch im hügeligen Flachland vor. Dort treten sie an steilen Hügelflanken auf und überwinden typischerweise keine große Höhendifferenz, weisen aber dafür häufig ein größeres Einzugsgebiet als Gebirgsbäche auf.

Das Einzugsgebiet eines Wildbachs ist die Fläche des von dem Wildbach und seinen Zuflüssen entwässerten Niederschlagsgebietes, sowie der Ablagerungsbereich des Wildbaches. In Österreich gibt es insgesamt rund 12.500 Wildbacheinzugsgebiete. Alle Einzugsgebiete in einem Bundesland sind in einer Verordnung der/des jeweiligen Landeshauptfrau/-mannes aufgelistet.

Ein Wildbach kann grob in drei Abschnitte eingeteilt werden:

  1. dem oberen Einzugsgebiet (Oberlauf), das Sammelgebiet der Niederschläge,
  2. dem Mittellauf, der Transportbereich des Geschiebes und
  3. dem Schwemmkegel im Unterlauf, die Zone der Geschiebeablagerung, die in vielen Fällen dicht besiedelt ist

Zu den wichtigsten Gefahren in den Einzugsgebieten von Wildbächen zählen:

  • Hochwasser,
  • Muren sowie
  • der massenhafte Transport von Steinen, Schotter, Schlamm ("Geschiebe") und Holz ("Wildholz").

Hochwasser entsteht durch extreme Niederschläge, die in Wildbacheinzugsgebieten zu einem raschen Anstieg des Wasserabflusses und dadurch zu Überschwemmungen in den Talschaften führen. Entsprechend der Geologie in den Einzugsgebieten kann ein Hochwasserereignis durch die Kraft des abfließenden Wassers große Massen an Feststoffen abtragen ("Erosion"), als Geschiebe durch den Wildbach transportieren und auf dem Schwemmkegel ablagern. Bei extremen Geschiebetransportereignissen kann es in steilen Wildbächen zur Bildung von Muren kommen.

Muren

Wenn die Menge des vom Wasser mitgeführten Geschiebes so groß ist, dass die bewegte Masse ein Gemisch von Erde, verschieden großem Geschiebe, oft mächtigen Felsblöcken oder auch Holz darstellt, spricht man von einer Mure. Die Zerstörungskraft eines Murgangs ist besonders hoch, so dass auch Gefahr für Menschen innerhalb von Gebäuden besteht.

Voraussetzung für das Entstehen einer Mure ist zunächst eine entsprechende Wassermenge, die entweder durch Starkniederschläge oder durch Stauwasser zustande kommt; weiters das Vorhandensein genügend großer Materialmassen sowie eine Abfuhrbereitschaft derselben. Diese hängt von der Steilheit der Böschungen, vom Vorhandensein von Sicherwässern, von der Korngröße des Geschiebes, von der Beschaffenheit der Vegetationsdecke und schließlich von der Lockerheit des Materials ab.

Schutz vor Wildbächen und Muren

Das moderne System der Maßnahmen zum Schutz vor Wildbächen umfasst aktive und passive Maßnahmen mit permanenter oder temporärer Wirkung.

In Wildbacheinzugsgebieten werden Sperren für die Stabilisierung der Bachsohle gegen Tiefenerosion und zum Rückhalt von Geschiebe und Wildholz errichtet, weiters kommen Sperren zur "Dosierung" des Hochwasserabflusses und des Geschiebetransports und zum "Brechen" der Energie von Muren zum Einsatz.

Im dicht besiedelten Bereich ist fallweise der Ausbau des Abflussquerschnitts (Regulierung) und die Sicherung der Ufer erforderlich, im Freiland werden hingegen natürliche Überflutungs- und Ablagerungsflächen in Konzepte einbezogen. 

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