Gefahrenzonenplan - Was ist das?
Der Gefahrenzonenplan ist ein Instrument um Gefahren in verschiedenen Einzugsgebieten darzustellen. Erstellt wird der Gefahrenzonenplan, kurz auch GZP, von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung.
Durch Begehung der Einzugsgebiete, Recherche in Chroniken, Bewertung von "Stummen Zeugen", Auswertung von verschiedenen Themenkarten (Geologie, Hydrologie, Morphologie, etc.) und Berechnung (teilweise Simulation) eines 150-jährlichen Bemessungsereignisses, kann der Gefahrenzonenplan (kurz GZP) erstellt werden.
Der Gefahrenzonenplan liegt bei der jeweiligen Gemeinde, der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, der zuständigen Landesregierung und der die.wildbach-Dienststelle (Original) zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ein Gefahrenzonenplan enthält Rote und Gelbe Zonen. Die Rote Gefahrenzone umfasst jene Flächen innerhalb des "raumrelevanten Bereiches" eines Gemeindegebietes, wo die ermittelten Gefahrenmomente so groß sind oder so häufig auftreten, dass die ständige Benutzbarkeit für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht gegeben erscheint oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden kann.
In den Gelben Gefahrenzonen darf nur unter Einhaltung von Auflagen, die im Rahmen eines Einzelgutachtens der zuständigen Gebietsbauleitung im Bauverfahren vorgeschrieben werden, gebaut werden.