Ministerrat beschließt Erneuerbares-Gas-Gesetz

Erneuerbare-Gase-Gesetz geht in Begutachtung
Foto: BKA / Wenzel

Das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) fixiert den Ausbau der heimischen Biogasproduktion bis 2030. Insgesamt sollen in Österreich dann jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden Grünes Gas in das Gasnetz eingespeist werden. 
 

Erneuerbare-Gase-Gesetz

Die Menge von 7,5 Terawattstunden übertrifft das im Regierungsprogramm vorgesehene Ziel von 5 Terawattstunden nochmals deutlich. Damit hat der Ministerrat heute ein weiteres wichtiges Klimaschutzgesetz beschlossen und als Regierungsvorlage an das Parlament übermittelt.

Neben dem Schutz des Klimas stärkt das EGG auch die österreichische Energieunabhängigkeit. Denn heimisches Biomethan kann direkt russisches Erdgas ersetzen und verringert so die Abhängigkeit. Bis 2040 soll der heimische Gasverbrauch vollständig durch grüne Gase gedeckt werden. Grünes Gas wird dabei vorrangig in Bereichen eingesetzt werden, für die es keine anderen Lösungen gibt – das betrifft vor allem die Industrie.

Sicherung der Energieversorgung

Biogas wird in entsprechenden Anlagen aus Holzresten, landwirtschaftlichen Abfällen oder auch Biomüll durch einen chemischen Prozess erzeugt. Dabei wird über den gesamten Prozess gleich viel klimaschädliches CO2 gebunden, wie bei der Verbrennung erzeugt wird. Biogas verursacht also keine zusätzlichen klimaschädlichen Emissionen.

Auf Basis der Begutachtung wurde in den Verhandlungen noch der Ausgleichsbetrag für Versorger, die die Ziele nicht erfüllen, angepasst. Zudem bringt das Gesetz auch Klarstellungen im Bereich des Konsumentinnen- und Konsumetenschutzes.

Nach dem Beschluss im Ministerrat am 21. Februar 2024 wird das EGG an den Nationalrat zur weiteren Behandlung übermittelt. Für die Beschlussfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Entsprechende Verhandlungen werden nun mit den Oppositionsparteien geführt.

Das Erneuerbare-Gase-Gesetz im Detail

Mit dem Erneuerbaren-Gas-Gesetz wird ein klares Ziel für die Grün-Gas-Produktion in Österreich vorgegeben.

  • Bis 2030 sollen jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden an heimischem Biogas produziert werden
  • Versorger müssen dann sicherstellen, dass sie ihre Kund:innen mit mindestens 9,75 Prozent grünem Gas versorgen
  • Dieser Anstieg bedeutet mehr als eine Verfünzigfachung der heimischen Biomethanproduktion von heute 0,14 Terawattstunden auf dann eben 7,5 Terawattstunden

Das Gesetz sieht einen stufenweisen Anstieg der Biogasquote vor. Das Biomethan muss dabei inländisch erzeugt werden, Importe können nicht angerechnet werden. Im Jahr 2030 muss jedenfalls eine Menge von 7,5 Terawattstunden erzeugt werden:

  • 2024: 0,35 Prozent
  • 2025: 0,95 Prozent
  • 2026: 1,7 Prozent
  • 2027: 3,05 Prozent
  • 2028: 4,84 Prozent
  • 2029: 7,10 Prozent
  • 2030: 9,75 Prozent