Häufig gestellte Fragen

Hotelbesuch
Foto: BML / Alexander Haiden

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen - FAQ

Die Stromkostenbremse Landwirtschaft ist eine Förderung für die Haushalte von in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen, die auch ihren Haushaltsstrom über nur einen Stromzähler beziehen, der auf das Lastprofil Landwirtschaft (L0, L1 oder L2) lautet. Die Antragsfrist ist beendet. Nach derzeitigem Stand ist eine nachträgliche Einreichung nicht möglich.

Der Stromkostenergänzungszuschuss wird, sofern das Grundkontingent gewährt wurde, ab der vierten Person berücksichtigt, die zum jeweiligen Stichtag exakt an der betreffenden Adresse hauptwohnsitzgemeldet ist. Drei Personen gelten als im Grundkontingent inkludiert. Für den Ergänzungszuschuss im Bereich der Stromkostenbremse Landwirtschaft war kein Antrag zu stellen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Stromkostenbremse finden Sie unter diesem Link.

Weitere Informationen 

Hochwasserereignisse sind immer eine komplexe Herausforderung, die eine umfassende Kooperation erfordern. Um diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern, ist die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen sowie Gebietskörperschaften unerlässlich. Das können Sie im Fall des Falles tun:

Verhaltensregeln bei drohendem Hochwasser

  • Beachten Sie die Anweisungen der Behörden.

  • Überlegen Sie rechtzeitig, welche Szenarien Sie betreffen können.

  • Legen Sie entsprechende Vorräte an.

  • Halten Sie Notgepäck bereit, falls Sie Ihr Haus verlassen müssen. Hier gibt es eine Checkliste für eine Evakuierung.

  • Gehen, schwimmen oder fahren Sie nie durch geflutete Bereiche.

  • Bringen Sie Wichtiges in höher gelegene Räume bzw. aus der Gefahrenzone, sofern dies gefahrlos möglich ist.

  • Dichten Sie Türen und Fenster im möglichen Überflutungsbereich ab.

  • Schalten Sie Strom und Heizung im möglichen Überflutungsbereich ab.

  • Sichern Sie Öltanks, Gas- und Telefonleitungen.

  • Verschließen Sie Kanalöffnungen und beschweren Sie diese.

  • Trinken Sie kein Leitungswasser oder Wasser aus privaten Brunnen.

  • Vermeiden Sie nicht dringend nötige Wege.

  • Meiden Sie Waldgebiete oder die Nähe von Ufern.

Weiterführende Links:

https://info.bml.gv.at/themen/wasser/schutz-vor-hochwasser/bewusstsein/leitfaden-eigenvorsorge-bei-oberflaechenabfluss.html

Richtiges Verhalten bei Hochwassergefahr (bml.gv.at)

Leben mit Naturgefahren (bml.gv.at)

Finanzielle Unterstützungen im Katastrophenfall (oesterreich.gv.at)

 

Almen sind einzigartige Kulturlandschaften. Damit für ein sicheres Miteinander gesorgt ist, stehen Informationsmaterialien zur Verfügung.

Unter diesem LINK  finden Sie Folder und Hinweissschilder für Freizeitnutzer und Almbewirtschafter.

Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht ein Informationsblatt (LINK)  für  Tierhalter, Almbewirtschafter und Hirten, um ein sicheres Nebeneinander von Weidevieh und Freizeitnutzern auch in stark frequentierten Wandergebieten zu gewährleisten. 

Mit dem Aktionsprogramm „Brennpunkt Wald“ bereiten sich alle mit Waldbrand beschäftigten Akteurinnen und Akteure auf die drohenden Herausforderungen in den kommenden Jahren vor. Die folgenden Ziele wurden definiert:

  • Waldbrand erforschen und verstehen: österreichweite Daten und Informationsquellen 
  • Gemeinsam Waldbrand vorbeugen und bekämpfen: Maßnahmen zum Austausch von Erfahrungen, das Nutzen von Synergien und die forstliche und raumplanerische Behandlung gefährdeter Flächen 
  • Wissen über Waldbrand verbreiten und umsetzen: ein angepasstes Verhalten fördern

Broschüre: Brennpunkt Wald Aktionsprogramm Waldbrand: Wahrnehmen - Vermeiden - Bekämpfen (bml.gv.at)

Um die Grundversorgung der Bevölkerung auch im unwahrscheinlichen Blackout-Fall sicherstellen zu können, haben sich die Handelspartner in Abstimmung mit dem Fachverband des Lebensmittelhandels der WKÖ auf eine einheitliche Vorgehensweise verständigt:

  • Diesem Plan zufolge bleiben am ersten Tag eines Blackouts alle Geschäfte vorerst geschlossen, damit notwendige Vorkehrungen getroffen werden können.
  • Ab dem zweiten Tag werden von 10:00 bis 15:00 Uhr bei Märkten von SPAR-INTERSPAR-, Maximarkt-, BILLA-, PENNY-, ADEG-, Sutterlüty-, HOFER-, Lidl-, Nah- und Frisch-, Unimarkt- und M-Preis Sackerl mit gemischten Frischeprodukten ausgegeben. Aus logistischen Gründen können im Krisenfall keine Wünsche für den Inhalt berücksichtigt werden. Zusätzlich können fertig zusammengestellte Lebensmittel- und Getränke-Sackerl gegen Barzahlung erworben werden. Inhalt sind etwa Wasser, haltbares Brot, Konserven sowie Fertigprodukte oder auch Kerzen. Auf Wunsch auch Babyartikel und Hygieneprodukte. Die Ausgabe erfolgt vor den Geschäften. Ein Betreten der Geschäfte oder ein Selberaussuchen der Produkte wird im Krisenfall nicht möglich sein. Darüber hinaus werden vom Lebensmittelhandel ab dem zweiten Tag eines möglichen Blackouts von 9:00 bis 10:00 Uhr Lebensmittel an die Gemeinden und Blaulichtorganisationen ausgegeben.
  • Ab dem dritten Tag können aus Gründen der Lebensmittelsicherheit nur mehr Produkte aus dem Trockensortiment ausgegeben werden.

Mit  Fragen dazu  wenden Sie sich bitte an den Fachverband des Lebensmittelhandels der WKÖ.

Telefon: +43 5 90 900 3004, E-Mail