Rodungserlass

Mit der Forstgesetznovelle 2002, BGBl. I Nr. 59/2002, wurden unter anderem die Bestimmungen über die Rodungsbewilligung in wesentlichen Punkten geändert und wurde daher der alte Rodungserlass von 1977 überarbeitet und neu erlassen.

In der vorliegenden Fassung wurden insbesondere Änderungen aufgrund der Forstgesetznovelle 2013 (Rodungsanmeldung auch bei vorübergehender Rodung), neuer Judikatur und zum Rodungszweck Naturschutz-Ersatzaufforstungen vorgenommen.

Herausgeber:
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Abteilung:
Abteilung III/2 – Forstliche Legistik, Rechtspolitik und Berufsqualifikation
Ausgabejahr:
2020
Ausgabeort:
Wien
Format:
Broschüre
Kategorie:
Wald allgemein
Seitenanzahl:
58