Rechtsgutachten - Auslegung von § 5 Bundesministeriengesetz
Das BML hat ein Rechtsgutachten zur Auslegung von § 5 Bundesministeriengesetz 1986 vor dem Hintergrund der Beschlussfassung über einen Vorschlag zu einem Renaturierungsgesetz sowie der Annahme der Verordnung (EU) 2024/1468 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/2215 und 2021/2116 im Rat der Europäischen Union in Auftrag gegeben.
Die Kosten für das Rechtsgutachten betragen 10.800 Euro (inkl. Umsatzsteuer). Die Kosten für das ergänzende Rechtsgutachten betragen 2.400 Euro (inkl. Umsatzsteuer).