Evaluierung nationaler bundesländerübergreifender Fördermaßnahmen des BML

Evaluiert werden sollte der Umsetzungsstand der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln (Sonderrichtlinie in der Fassung der 4. Änderung). Die Gültigkeit dieser Sonderrichtlinie war mit 31.12.2022 ausgelaufen.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft war gemäß Punkt 1.8.3 der gegenständlichen Sonderrichtlinie zur Evaluierung der Maßnahmen verpflichtet. Eine Evaluierung konnte sinnvoller Weise nur durch eine externe Stelle vorgenommen werden.

In der zu erstellenden Studie sollte der Umsetzungsstand der Sonderrichtlinie evaluiert werden; die Evaluierung wurde anhand von Evaluierungsfragen durchgeführt. Neben Dokumentenanalysen wurden für die Beantwortung der Evaluierungsfragen Fokusgruppen und Interviews herangezogen.

Zehn Maßnahmen wurden in der Sonderrichtlinie zwischen 2016 und 2022 gefördert:

  1. Land- und forstwirtschaftliche Beratung
  2. Bildung (Fort- und Weiterbildung)
  3. Biologische Landwirtschaft (Bioverbände)
  4. Vermarktung und Markterschließung
  5. Landtechnische Maßnahmen
  6. Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft
  7. Integrierter Pflanzenschutz
  8. Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung
  9. Unterstützung von Junglandwirten bei der Konsolidierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  10. Forschung

Die Maßnahmen sollten im Sinne der Ziele und Prioritäten des Landwirtschaftsgesetzes 1992 (LWG), Bundesgesetzblatt Nr. 375/1992 sowie des Programms Ländliche Entwicklung LE 2014-2020, unter Beachtung des übergreifenden Wirkungsziels „Nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes mit gleichen Entwicklungschancen für Frauen und Männer“ umgesetzt werden.

Im Rahmen der gegenständlichen Evaluierung wurden die Maßnahmen

  1. Land- und forstwirtschaftliche Beratung, sowie
  2. Unterstützung von Junglandwirten bei der Konsolidierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

nicht berücksichtigt, da sie im Rahmen anderer Evaluierungsvorhaben berücksichtigt werden.

Die ÖIR GmbH wurde zur Evaluierung der nationalen bundesländerübergreifenden Fördermaßnahmen mit der Erstellung einer Evaluierungsstudie beauftragt.

Die Kosten für die Studie betrugen brutto € 59.610,00.

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