Berufsausbildung zum Forstfacharbeiter und zum Forstwirtschaftsmeister

Forstfacharbeiter bei der Arbeit im Wald
Foto: BML

Die Lehre zum Forstfacharbeiter und danach zum Forstwirtschaftsmeister erfolgt im Sinne des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes im dualen Ausbildungssystem.

Der handwerklich praktische Teil des Lehrberufes wird während der aktiven Tätigkeitsausübung in einem zugelassenen Lehrbetrieb erlernt, der theoretische Teil wird in der Berufschule vermittelt.

Zuständigkeiten

Für die Aus- und Weiterbildung der Arbeiter sind die Lehrlings- und Fachausbildungsstellen der jeweiligen Landes-Landwirtschaftskammern zuständig. Diese führen auch die Prüfungen für die Forstfacharbeiter und Forstwirtschaftsmeister durch. 

Lehre zum Forstfacharbeiter (und Forstgarten- und Forstpflegefacharbeiter)

Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, muss entweder das Mindestalter von 15 Jahren erreicht oder die Schulpflicht beendet sein.

Es gibt folgende Möglichkeiten der Ausbildung zum Forstfacharbeiter:

  • Absolvierung einer 3-jährigen Lehrzeit mit Berufsschule
  • Anschlusslehre nach Absolvierung einer Zweitlehre
  • Forstfacharbeiterkurs (ohne Lehrvertrag; Zweiter Bildungsweg) nach 3-jähriger
    praktischer Tätigkeit und einem Mindestalter von 21 Jahren.

Die dreijährige Berufsschule wird für Lehrlinge aus allen Bundesländern ausschließlich an der Forstlichen Ausbildungsstätte und Landesberufsschule in Rotholz/Tirol angeboten.

Inhalte - Berechtigungen

Die Ausbildung vermittelt alle wesentlichen Inhalte, die zur Durchführung manueller und motormanueller Tätigkeit bei Aufforstungs-, Pflege- und Erntearbeiten im Forst erforderlichen sind.

Auf betriebswirtschaftliches Verständnis der Forstfacharbeiter wird verstärkt Augenmerk gelegt.

Die Lehre wird mit der Facharbeiterprüfung abgeschlossen, womit folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden sind:

  • Zulassung zur Meisterausbildung
  • Zulassung zur Berufsreifeprüfung
  • Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen
  • Verkürzung der Lehrzeit eines weiteren Lehrberufes (land- und forstwirtschaftlich
    oder gewerblich) um zumindest ein Jahr.

Berufsausbildung zum Forstwirtschaftsmeister

Die Zulassungserfordernisse zur Ausbildung zum Forstwirtschaftsmeister sind

  • die bestandene Forstfacharbeiterprüfung und
  • eine mindestens dreijährige praktische Berufserfahrung.

Die Meisterausbildung umfasst einen Vorbereitungskurs mit mindestens 240 Unterrichtsstunden und wird in Praxis und Theorie durch die Forstlichen Ausbildungsstätten angeboten.

Die Abschlussprüfung, die zum Titel “Forstwirtschaftsmeister” berechtigt, wird durch die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle des jeweiligen Bundeslandes durchgeführt. Zusätzlich zu obiger Möglichkeit kann, nach 7-jähriger praktischer Tätigkeit als Betriebsführer und Vorbereitungslehrgang mit Prüfung, der Berufstitel “Forstwirtschaftsmeister” erworben werden.

Inhalte - Berechtigungen

Die abgeschlossene Ausbildung zum Forstwirtschaftsmeister bringt das nötige Wissen mit, um einen bäuerlichen Betrieb forstkundig bewirtschaften und führen zu können.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der land- und forstwirtschaftlichen Meisterprüfung werden folgende Berechtigungen erlangt:

  • Zulassung zur Berufsreifeprüfung,
  • mit der Berufsreifeprüfung die allgemeine Studienberechtigung und damit
    auch den Zugang zu Studien an Fachhochschulen und Universitäten.

Weiterführende Informationen