Forstfachschule - Ausbildung zur Forstwartin und zum Forstwart
Die Ausbildung zur Forstwartin und zum Forstwart erfolgt bundesweit an der Forstfachschule in Traunkirchen.
Die Forstfachschule ist eine berufsbildende, mittlere Schule des Bundes.
Rechtsgrundlage
Diese forstliche Schulausbildung ist im Forstgesetz, BGBl. Nr. 440/1975 geregelt.
Zuständigkeiten
Das Landwirtschaftsministerium ist Schulerhalter und trägt somit die Hauptverantwortung für das Bildungsangebot dieser forstlichen mittleren Schule im Agrar- und Forstbereich.
Für schulrechtliche und pädagogische Angelegenheiten ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständig, welches unter anderem für das Qualitätsmanagementsystem des österreichischen berufsbildenden Schulwesens (QIBB) verantwortlich ist.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Zulassungserfordernisse sind:
- körperliche und konditionelle Eignung für den Beruf
- erfolgreich absolviertes 9. Schuljahr
- abgeschlossenes 16. Lebensjahr
- ein positiv bestandenes Aufnahmeverfahren
Der Termin für die Anmeldung an der Schule ist jeweils der 1. Freitag nach den Semesterferien.
Ausbildungsform
Seit September 2018 wird diese Ausbildung zweijährig geführt und schließt mit einer anerkannten Abschlussprüfung ab.
Bildungsinhalte
Die Forstfachschule vermittelt eine
- solide Allgemeinbildung (40 Prozent - Allgemeinbildende Gegenstände),
- eine fundierte Fachausbildung für die Waldbewirtschaftung (in Ökologie, Forsttechnik und Wirtschaft),
- jagdliche Praxis,
- intensive praktische Kenntnisse und Fertigkeiten,
- Persönlichkeitsbildung und -entfaltung,
- Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit und
- Kreativität und Selbständigkeit.
Praxis
Der umfangreiche praktische Unterricht wird in der Werkstätte und vor allem in einem privaten Forstbetrieb durchgeführt. Neben dem praktischem Unterricht ist eine einmonatige Betriebspraxis zu absolvieren.
Living together - Internat
Am Schulstandort ist die Unterbringung in einem danebenliegenden Schülerheim möglich, welche auch vielen Schülerinnen und Schülern, die einen abgelegenen Wohnort haben, erst eine höhere Schulbildung ermöglichen.
Berufschancen
Die Absolventeninnen und Absolventen der Forstfachschule
- bewirtschaften den elterlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder
- arbeiten in größeren Forstbetrieben unter der Leitung von Förstern, Forstwirten, Zivilingenieuren für Forstwirtschaft oder
- übernehmen in Forstbetrieben bis zu 1.000 ha die Betriebsführung.
Die Forstwartinnen und Forstwarte werden vorrangig im operativen Bereich von Forst- und Jagdschutzdienst sowie im forstlichen Beratungsdienst eingesetzt.
Darüber hinaus finden Forstwarte und Forstwartinnen ihre Anstellungen in Waldwirtschaftsgemeinschaften, in Agrargemeinschaften, in Sägewerken, im Holzeinkauf, beim Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung, in Gemeindewälder, bei der Österreichischen Bundesforste-AG., als Berufsjäger, im Naturschutz, in Nationalparks oder sind als forstlicher Dienstleister aktiv. In einigen Bundesländern wird im Zuge der Berufsjägerlehre, zum Nachweis der forstlichen Kenntnisse, der Besuch der Forstfachschule vorgeschrieben.
Forstwarteverband
Der Verband der Forstwarte Österreichs
- vertritt die Interessen der Forstwartinnen und Forstwarte,
- betreibt eine Jobbörse und
- fördert den Informationsaustausch und die Tätigkeit der Mitglieder durch die Herausgabe von Publikationen.