Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung

Schülerinnen und Schüler im Glashaus beim Binden von Blumensträußen
Foto: BML

Die Lehre als duale Ausbildung ist eine praxisorientierte Ausbildung an zwei Lernorten - einem qualifizierten Lehrbetrieb und einer land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule.

Mit der Lehre wird ein land- und forstwirtschaftlicher Beruf erlernt. Neben künftigen selbstständigen Landwirtinnen und Landwirten beziehungsweise Forstwirtinnen und Forstwirten, die den elterlichen Betrieb übernehmen, sind in einigen Lehrberufen, wie beispielsweise Gartenbau und Pferdewirtschaft, vorwiegend Lehrlinge nichtbäuerlicher Herkunft zu verzeichnen.

Die Berufsliste umfasst aktuell 15 land- und forstwirtschaftliche Lehrberufe. Mit der letzten Novelle zum land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz wurde als Lehrberuf die Ausbildung zur Facharbeiterin beziehungsweise zum Facharbeiter der Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftlichen Bioenergiegewinnung aufgenommen.

Berufsliste der 15 land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufe
Facharbeiterin und Facharbeiter sowie Meisterin und Meister 

  1. in der Landwirtschaft
  2. im ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement
  3. im Gartenbau
  4. im Feldgemüsebau
  5. im Obstbau und in der Obstverwertung
  6. im Weinbau und in der Kellerwirtschaft
  7. in der Molkerei- und Käsereiwirtschaft
  8. in der Pferdewirtschaft
  9. in der Fischereiwirtschaft
  10. in der Geflügelwirtschaft
  11. in der Bienenwirtschaft
  12. in der Forstwirtschaft
  13. in der Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft
  14. in der landwirtschaftlichen Lagerhaltung
  15. in der Biomasseproduktion und forstwirtschaftlichen Bioenergiegewinnung

Abschluss, Berechtigungen und Chancen

Die Lehre wird mit der Facharbeiterprüfung abgeschlossen, womit folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden sind:

  • Zulassung zur Meisterausbildung
  • Zulassung zur Berufsreifeprüfung
  • Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen
  • Verkürzung der Lehrzeit eines weiteren Lehrberufes (land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich) um zumindest ein Jahr.

Für bestimmte Kombinationen gibt es je nach inhaltlicher Übereinstimmung darüber hinaus gehende Anrechnungen.

Fachliche Mindestqualifikation für die Anerkennung als Lehrbetrieb

Der Facharbeitertitel kann auch mittels anderer Bildungswege erlangt werden.

Dauer und Organisation

Die Lehre ist eine praxisorientierte Ausbildung, die an zwei Lernorten stattfindet, nämlich am Lehrbetrieb und in der Berufsschule („duale Ausbildung“).

  • Ausbildungsdauer regulär: drei Jahre
  • Verkürzte Dauer: bei Vorliegen anrechenbarer Ausbildungszeit
  • Dauer einer „Anschlusslehre“: ein bis zwei Jahre für jene Personen, die bereits einen anderen land- und forstwirtschaftlichen Beruf erlernt haben.

Betriebliche Ausbildung

Ziel: fachpraktische und fachtheoretische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt auf Basis eines Lehrvertrages zwischen Betrieb und
Lehrling.

Behördliche Anerkennung des Betriebes als Lehrbetrieb ist erforderlich.
Lehrberechtigte bzw. Ausbildungsverantwortliche müssen persönlich, fachlich
und arbeitspädagogisch geeignet sein.

Lehre ist auch am elterlichen Betrieb möglich, wenn oben angeführte Voraussetzungen erfüllt werden.

Berufsschule

Ziel: fachliche Grundausbildung, Allgemeinbildung, Schaffung der Grundlagen
für spätere Weiterbildung

Der Besuch der Berufsschule ist für alle Lehrlinge verpflichtend (Berufsschulpflicht).

Weiterführende Informationen