Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
Die Lehre als duale Ausbildung ist eine praxisorientierte Ausbildung an zwei Lernorten - einem qualifizierten Lehrbetrieb und einer land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule.
Mit der Lehre wird ein land- und forstwirtschaftlicher Beruf erlernt. Neben künftigen selbstständigen Landwirtinnen und Landwirten beziehungsweise Forstwirtinnen und Forstwirten, die den elterlichen Betrieb übernehmen, sind in einigen Lehrberufen, wie beispielsweise Gartenbau und Pferdewirtschaft, vorwiegend Lehrlinge nichtbäuerlicher Herkunft zu verzeichnen.
Die Berufsliste umfasst aktuell 15 land- und forstwirtschaftliche Lehrberufe. Mit der letzten Novelle zum land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz wurde als Lehrberuf die Ausbildung zur Facharbeiterin beziehungsweise zum Facharbeiter der Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftlichen Bioenergiegewinnung aufgenommen.
Berufsliste der 15 land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufe
Facharbeiterin und Facharbeiter sowie Meisterin und Meister
- in der Landwirtschaft
- im ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement
- im Gartenbau
- im Feldgemüsebau
- im Obstbau und in der Obstverwertung
- im Weinbau und in der Kellerwirtschaft
- in der Molkerei- und Käsereiwirtschaft
- in der Pferdewirtschaft
- in der Fischereiwirtschaft
- in der Geflügelwirtschaft
- in der Bienenwirtschaft
- in der Forstwirtschaft
- in der Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft
- in der landwirtschaftlichen Lagerhaltung
- in der Biomasseproduktion und forstwirtschaftlichen Bioenergiegewinnung
Abschluss, Berechtigungen und Chancen
Die Lehre wird mit der Facharbeiterprüfung abgeschlossen, womit folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden sind:
- Zulassung zur Meisterausbildung
- Zulassung zur Berufsreifeprüfung
- Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen
- Verkürzung der Lehrzeit eines weiteren Lehrberufes (land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich) um zumindest ein Jahr.
Für bestimmte Kombinationen gibt es je nach inhaltlicher Übereinstimmung darüber hinaus gehende Anrechnungen.
Fachliche Mindestqualifikation für die Anerkennung als Lehrbetrieb
Der Facharbeitertitel kann auch mittels anderer Bildungswege erlangt werden.
Dauer und Organisation
Die Lehre ist eine praxisorientierte Ausbildung, die an zwei Lernorten stattfindet, nämlich am Lehrbetrieb und in der Berufsschule („duale Ausbildung“).
- Ausbildungsdauer regulär: drei Jahre
- Verkürzte Dauer: bei Vorliegen anrechenbarer Ausbildungszeit
- Dauer einer „Anschlusslehre“: ein bis zwei Jahre für jene Personen, die bereits einen anderen land- und forstwirtschaftlichen Beruf erlernt haben.
Betriebliche Ausbildung
Ziel: fachpraktische und fachtheoretische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt auf Basis eines Lehrvertrages zwischen Betrieb und
Lehrling.
Behördliche Anerkennung des Betriebes als Lehrbetrieb ist erforderlich.
Lehrberechtigte bzw. Ausbildungsverantwortliche müssen persönlich, fachlich
und arbeitspädagogisch geeignet sein.
Lehre ist auch am elterlichen Betrieb möglich, wenn oben angeführte Voraussetzungen erfüllt werden.
Berufsschule
Ziel: fachliche Grundausbildung, Allgemeinbildung, Schaffung der Grundlagen
für spätere Weiterbildung
Der Besuch der Berufsschule ist für alle Lehrlinge verpflichtend (Berufsschulpflicht).