Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren zum „Regionalprogramm Tiefenscholle Wien“

Bekanntmachung zum Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren des Landeshauptmannes von Wien betreffend „Regionalprogramm Tiefenscholle Wien“. Zu den Unterlagen des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens kann bis 13. April 2023 Stellung genommen werden.
Der Landeshauptmann von Wien beabsichtigt, mit Verordnung ein Regionalprogramm betreffend das Tiefengrundwasser in der Tiefenscholle des Wiener Beckens im Stadtgebiet von Wien (Regionalprogramm Tiefenscholle Wien) zu erlassen und führt für dieses Vorhaben ein Strategisches Umweltprüfungsverfahren (SUP) durch.
Der Verordnungsentwurf und der bezughabende Umweltbericht sind gemäß § 55m in Verbindung mit §55n des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959), BGBl. Nr. 215/1959, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 73/2018, zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme aufzulegen bzw. im Internet zur Verfügung zu stellen. Eingegangene Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht.
Der Verordnungsentwurf des Landeshauptmannes von Wien und der bezughabende Umweltbericht sind in der Zeit vom 23. Februar 2023 bis 13. April 2023 für die Öffentlichkeit zugänglich. Binnen dieser Frist können Stellungnahmen zu diesem Vorhaben eingebracht werden. (Die Kontaktdaten für die Abgabe einer Stellungnahme sind über den angegebenen Link ersichtlich.)