Einigung im Umweltrat über die Ratsposition zur EU-Abwasserrichtlinie

Kläranlage
Foto: BML / Alexander Haiden

Die derzeit geltende Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser ist mehr als 30 Jahre alt und wurde im Jahr 1991 mit dem Ziel veröffentlicht, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von kommunalem Abwasser und dem Abwasser bestimmter Industriebranchen zu schützen.

Seit dem In-Kraft-Treten der Richtlinie hat sich die Qualität der Flüsse, Seen und Meere in Europa erheblich verbessert.

Österreich ist laut Europäischer Umweltagentur eines von nur vier europäischen Ländern, welches die EU-Vorgaben zur kommunalen Abwasserentsorgung zu 100 % erfüllen (EU-Abwasserrichtlinie: Totschnig begrüßt Ratsbeschluss und hebt Bedeutung der Digitalisierung hervor | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, 17.10.2023). Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hat seit Bestehen der bisherigen EU-Richtlinie für kommunales Abwasser rund 4,7 Milliarden Euro an Fördergeldern für den Ausbau von Kanalisation und Kläranlagen zur Verfügung gestellt.

Es gibt jedoch Verschmutzungen, die nicht Gegenstand der geltenden Vorschriften sind und angegangen werden müssen. Als Teil eines Null-Schadstoff-Pakets hat die Europäische Kommission daher am 26. Oktober 2022 einen Vorschlag zur Neufassung der kommunalen Abwasserrichtlinie vorgelegt.

Mit ihrem Entwurf schlägt die Europäische Kommission vor, den Geltungsbereich der kommunalen Abwasserrichtlinie auf kleinere Siedlungsgebiete auszudehnen. Die EU-Mitgliedsstaaten wären außerdem verpflichtet, in städtischen Gebieten kommunale Abwasser- und Regenwasserbewirtschaftungspläne zu erstellen und umzusetzen. Weiters sieht der Entwurf strengere Grenzwerte für die Behandlung von Stickstoff und Phosphor sowie die Einführung von Grenzwerten für Spurenstoffe vor. Dabei sind Spurenstoffe solche Stoffe und ihre Abbauprodukte, die in der Umwelt und im Abwasser in sehr geringen Konzentrationen vorkommen, und von denen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgehen kann (Medikamentenrückstände, Industrie- und Haushaltschemikalien, Pflanzenschutzmittel,…). Zur Finanzierung der Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen soll ein System der erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt werden. Dieses verpflichtet die Hersteller von Produkten, die Spurenstoffe in kommunales Abwasser eintragen, für die Kosten der Spurenstoffentfernung aufzukommen. Weitere Neuerungen im Richtlinienentwurf sind verpflichtende Energieaudits, und das Ziel, im Abwassersektor bis 2045 Energieneutralität zu erreichen. Der Zugang zu sanitären Einrichtungen soll verbessert und kommunales Abwasser verstärkt für die Überwachung von Parametern mit Relevanz für die öffentliche Gesundheit herangezogen werden.

Nach etwa einem Jahr intensiver Verhandlungen unter den EU-Mitgliedsstaaten wurde im Umweltrat der Europäischen Union am 16. Oktober 2023 in Luxemburg eine allgemeine Ausrichtung zur Neufassung der EU-Richtlinie über kommunales Abwasser erzielt. Diese Einigung auf einen Standpunkt der EU-Mitgliedsstaaten macht den Weg frei für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, dass sich bereits am 5. Oktober 2023 auf ein Verhandlungsmandat geeinigt hat.

Die neu gefasste Richtlinie soll die menschliche Gesundheit und die Umwelt noch besser als bisher vor den schädlichen Auswirkungen von kommunalem Abwasser schützen, was zu einer Verbesserung der Wasserqualität in der EU führen wird.

Weitere Informationen