Call "F&E-Infrastruktur 2022"

Hackschnitzel
Foto: BML / Alexander Haiden

Ab sofort können Anträge im Rahmen der Ausschreibung THINK.WOOD.Energie für die Errichtung einer F&E-Infrastruktur zur Erzeugung und Anwendung von Grünen Gasen und Biotreibstoffen aus nachhaltiger Biomasse und biogenen Reststoffen der Land- und Forstwirtschaft, bei der FFG eingereicht werden. Insgesamt stehen maximal 28 Millionen Euro zur Verfügung. Die Einreichfrist ist der 31.05.2023, 12:00.

Zielsetzungen

Ziel dieser Ausschreibung ist die koordinierte gemeinsame Anschaffung, der Aufbau und die kooperative Nutzung einer F&E-Infrastruktur des Nutzungstyps „nicht-wirtschaftliche Nutzung“ für Grundlagenforschung. Mit dieser geförderten F&E-Infrastruktur sollen bahnbrechende wissenschaftliche Forschung und qualitativ hochwertige Ausbildung in zukunftsorientierten Forschungsfeldern im Rahmen von nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten an Universitäten, Fachhochschulen und (außeruniversitären) Forschungseinrichtungen ermöglicht werden.
Es soll aufgezeigt werden, dass ein umfassendes Konzept von der Brennstoffbeschaffung bis zur Anwendung des Biotreibstoffs (FT-Treibstoff), SNG bzw. gegebenenfalls Wasserstoffes technisch, wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftspolitisch möglich und sinnvoll darstellbar ist.

Wer ist förderbar?

Förderbar sind juristische Personen oder Personengesellschaften, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören. Förderbar sind:

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Universitäten
    • Fachhochschulen
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie zum Beispiel Vereine mit entsprechendem Vereinszweck

Antragstellende müssen Rechtsträger der jeweils einreichenden Organisation sein.

Einreichstelle und Einreichfrist

Anträge müssen bis spätestens 31. Mai 2023, 12:00 Uhr über die Website der FFG vollständig eingegeben sein.

Weitere Vorgehensweise

Nach formaler Prüfung der eingereichten Dokumente erfolgt eine Begutachtung der Anträge durch eine Expertinnen- und Expertenjury. Unter Berücksichtigung der schriftlichen Gutachten spricht das eingerichtete Bewertungsgremium (BWG) eine Förderungsempfehlung aus.
Das zuständige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) trifft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums die Förderungsentscheidung.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden sich auf der Ausschreibungsseite der F&E Infrastruktur 2022 der FFG oder im Downloadbereich.

Downloads