3. Call zur Maßnahme 10 – für die Förderungsgegenstände 11.2.1 und 11.2.2
Ab sofort können Projekte für die Förderungsgegenstände 11.2.1 und 11.2.2 im Rahmen der Maßnahme 10 des Waldfonds eingerreicht werden. Die Einreichfrist endet am 07. November 2024, 12:00 Uhr.
Förderungsgegenstände
Der Aufruf beschränkt sich auf die Förderungsgegenstände 11.2.1 und 11.2.2.
11.2.1 „Monitoring, Fallstudien, sonstige Konzepte, Studien oder Grundlagenarbeiten zu biodiversitätsrelevanten Themen, projektbezogene Betreuungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung komplexer Naturschutzvorhaben.“
11.2.2 „Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung: Veranstaltungen und Materialien, Workshops, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Pressearbeit, Sendungen in Rundfunk und Fernsehen, Seminare, Folder, Plakate, Videos, Apps, Websites, sonstiges Begleitmaterial und Bewusstseinsbildung der Stakeholder und Bewirtschafter, sowie der breiten Öffentlichkeit.“
Einreichstelle und Frist
Förderungsanträge müssen bis spätestens 07. November 2024, 12:00 Uhr, ausschließlich online an der hier angeführten Adresse vollständig eingelangt sein.
Bewilligende Stelle ist das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für den Waldfonds
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: BST.Praes.4b@bml.gv.at
Weiterführende Informationen
Der vollständige Aufruf zur Einreichung von Anträgen steht am Seitenende als Download zur Verfügung.
Die „Sonderrichtlinie der Bundesministerin zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz“ ist auf der Homepage des BML unter Waldfonds, bml.gv.at veröffentlicht.