Die jeweiligen Umsatzgrenzen sind entscheidend

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Der Schutz für Lieferanten gegenüber Käufern besteht entlang der gesamten Lebensmittelkette vom Urprodukt bis zur letzten Abnehmerstufe.

Wichtig betreffend Beschwerdeerhebung ist, dass der Lieferant einen niedrigeren Jahresumsatz aufwiesen muss, als der Käufer bzw. Abnehmer. Das bedeutet, dass in einem Verfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde der Lieferant „kleiner“ sein muss als der Abnehmer.

Hinsichtlich der Größe der Vertragspartner ist der Jahresumsatz entscheidend. Das FWBG legt in § 5a  sechs verschiedene Umsatzkategorien fest. Entscheidend ist, dass der Jahresumsatz des jeweiligen Lieferanten geringer ist als jener des Käufers und unterhalb einer im Gesetz festgelegten Schwelle bleibt, während jener des Käufers eine bestimmte Schwelle übersteigen muss.

Hier ein Überblick über diese Umsatzschwellen:

Die Bestimmungen über unlautere Handelspraktiken gelten für den Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen durch

  1. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro haben;
  2. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro und höchstens zehn Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro haben;
  3. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro haben;
  4. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und höchstens 150 Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben;
  5. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro und höchstens 350 Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 350 Millionen Euro haben sowie
  6. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 350 Millionen Euro und höchstens 1 Milliarde Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 5 Milliarden Euro haben.

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