Vorübergehende Ausnahme von Stilllegung und Fruchtwechsel für 2023

Die weiter anhaltende Kriegssituation in der Ukraine konfrontiert die globale Ernährungssicherheit nach wie vor mit großen Herausforderungen. Export- und Ernteausfälle erhöhen das Risiko globaler Lebensmittelengpässe. Die extreme Hitzewelle mit ihren Auswirkungen auf Ernteerträge in Europa verschärft die Situation noch zusätzlich.
Aufgrund dieser Ausnahmesituation wurde bereits dieses Jahr die Nutzung von Bracheflächen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ermöglicht. Auf Drängen vieler Mitgliedstaaten schlug die Europäische Kommission vorausblickend nun auch für 2023 ein temporäres Aussetzen der Anforderungen an die Stilllegung von Ackerflächen sowie den Fruchtwechsel vor. Indem die EU auch für 2023 die Möglichkeit schafft, Bracheflächen für die landwirtschaftliche Produktion zu nutzen soll dieser Schritt einen wichtigen Beitrag zur globalen Ernährungssicherheit leisten. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig begrüßt diesen Schritt und hat dem Vorschlag zugestimmt.
Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln
Ab 2023 werden Betriebe in Österreich dazu verpflichtet, 4 % ihrer Ackerflächen zu Gunsten der Biodiversität stillzulegen. Die Ausnahmeregelung soll es Betrieben 2023 aber nun erlauben, diese Flächen für Erzeugungszwecke zu nutzen. Ausgeschlossen ist jedoch der Anbau von Soja und Mais, da diese Kulturen vorwiegend zur Produktion von Futtermitteln angebaut werden. Auch zur Energiegewinnung genutzte Kurzumtriebsflächen können auf den betroffenen Flächen nicht angebaut werden. Die Europäische Kommission schätzt, dass durch das Aussetzen der Pflicht zur Stilllegung von Ackerflächen EU-weit rund 1,5 Millionen Hektar zusätzlich zur Erzeugung von Lebensmitteln genutzt werden können. In Österreich liegt das Potential bei rund 16.000 Hektar.
Der Vorschlag beinhaltet auch, die Umsetzung der neuen Regeln zum Fruchtwechsel um ein Jahr nach hinten zu verschieben. Damit haben die Betriebe 2023 größtmöglichen Spielraum, ihren Anbau an die jeweilige Marktsituation und -notwendigkeit anzupassen.
Die EU-Mitgliedstaaten können die Umsetzung national beschließen und müssen die Europäische Kommission über ihre Entscheidung informieren. In Österreich wird die Umsetzung der Ausnahmeregelung nun geprüft und vorbereitet, um den Landwirtinnen und Landwirten ehestmöglich Planungssicherheit zu gewährleisten.
Österreichs Landwirtschaft auch weiterhin besonders umweltorientiert
Biodiversitätsflächen, welche im Rahmen des Österreichischen Agrarumweltprogrammes (ÖPUL) gefördert werden, sind von der Ausnahme nicht betroffen. Insgesamt wird das ÖPUL-Programm mit Beginn der neuen GAP-Periode ab 2023 inhaltlich sowie finanziell stark ausgebaut. Den österreichischen Landwirtinnen und Landwirten werden damit auch in Zukunft vermehrt Anreize geboten, im Zuge freiwilliger Leistungen zum Schutz der Umwelt und des Klimas beizutragen.
Weitere Informationen
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Herausforderungen auf globalen Agrarmärkten durch den Krieg in der Ukraine
Der Krieg in der Ukraine beeinflusst auch die Entwicklung auf dem österreichischen und internationalen Agrarmarkt. Für die österreichische Bevölkerung ist aktuell eine sichere Versorgungslage mit Agrarprodukten, Lebensmitteln und Trinkwasser gewährleistet. -
26.07.2022
Presseaussendung zum Thema
Wichtiger Beitrag zur globalen Ernährungsversorgung - ÖPUL-Biodiversitätsflächen sind nicht betroffen – Zudem verpflichtende Fruchtwechsel-Auflage um ein Jahr verschoben