110 Millionen Euro für unsere Bäuerinnen und Bauern

Mähdrescher am Feld
Foto: BML / Alexander Haiden

Als Folge der russischen Invasion in die Ukraine sind die Produktionskosten auch in der Landwirtschaft massiv gestiegen. Zur teilweisen Abgeltung der Kostensteigerungen standen insgesamt 110 Millionen Euro aus nationalen Mitteln zur Verfügung.
 

Hohe Betriebsmittelkosten für Energie, Dünger- oder Futtermittel setzen unsere Bäuerinnen und Bauern unter Druck. Die Bundesregierung schnürte daher ein Versorgungssicherungs-Paket mit dem Ziel, bäuerliche Familienbetriebe gezielt zu unterstützen.
Das mit 110 Millionen Euro dotierte Unterstützungspaket wurde als Versorgungssicherungsbeitrag am 21. Dezember 2022 an die heimischen Bäuerinnen und Bauern ausgezahlt.

Der Versorgungssicherungsbeitrag

Dieser Versorgungssicherungsbeitrag bemisst sich aus einer flächenbezogenen und einer tierbezogenen Komponente.

Der tierbezogene Beitrag beträgt 14 Euro je Großvieheinheit.

Der flächenbezogene Beitrag variiert je nach Flächennutzung:

  • 29,3 Euro pro Hektar Ackerfläche:
    • Zuschlag von 22,6 Euro pro Hektar Hackfrüchte, Feldgemüse, Gemüse im Freiland, Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren
    • Zuschlag von 16,8 Euro pro Hektar Feldfutterbau
  • 82,5 Euro pro Hektar Dauerkulturen (zum Beispiel Wein)
  • 38,6 Euro pro Hektar Mähwiese, -weide mit mindestens zwei Nutzungen
  • 16,2 Euro pro Hektar einmähdige Wiesen und Kulturweiden
  • 5,1 Euro pro Hektar Almen, Bergmähder Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbrache

Der durchschnittlich ausgezahlte Versorgungssicherungsbeitrag je Betrieb beträgt rund 1.000 Euro.

Beispiel 1 Ackerbaubetrieb: 40 Hektar Ackerfläche, davon 5 Hektar Hackfrüchte -> circa 1.285 Euro

Beispiel 2 Milchviehbetrieb: 35 Hektar mehrmähdige Wiese, 30 Großvieheinheiten Milchkühe -> circa 1.771 Euro

Beispiel 3 Mutterkuhbetrieb: 10 Hektar mehrmähdige Wiese, 10 Hektar einmähdige Wiese, 24 Großvieheinheiten Mutterkühe -> 885 Euro

Gesetzlicher Rahmen

Die Entlastungsmaßnahme wird durch eine Sonderrichtlinie vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft geregelt und fällt unter den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine. Die dafür notwendige beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission wurde Österreich am 5. August 2022 erteilt.

Hinweis

Die Sonderrichtlinie Teuerungsausgleich Landwirtschaft (Versorgungssicherungsbeitrag) wurde am 14.12.2022 erlassen.

Die Abwicklung

Die Abwicklung erfolgte durch die AMA. Um den Versorgungssicherungsbeitrag zu erhalten, mussten Bäuerinnen und Bauern ihre Flächen und Großvieheinheiten nicht erneut angeben. Der Versorgungssicherungsbeitrag wurde anhand des eingereichten Mehrfachantrags für das Jahr 2022 berechnet, in dem die beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten bereits erfasst waren. Die Antragstellung erfolgte also in Form eines automatisierten Antrages, so blieb der Verwaltungsaufwand für Bäuerinnen und Bauern gering.

Alle Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen in Österreich oder Großvieheinheiten in der Tierliste/Rinderdatenbank gemeldet hatten, erhielten eine Zahlung und zwar unabhängig von der Betriebsart. Förderfähig waren alle landwirtschaftlichen Betriebe, die innerhalb der Meldefrist bis inklusive 09. Juni 2022 einen Mehrfachantrag abgegeben hatten. Ausgenommen waren Gewächshausflächen, die durch die „Außergewöhnliche Anpassungshilfe für den geschützten Anbau“ berücksichtigt wurden. Die erforderlichen Kontrollen sind mit den bestehenden Kontrollen der AMA abgedeckt. Die Auszahlung des Versorgungssicherungsbeitrages an die Landwirtinnen und Landwirte erfolgte am 21. Dezember 2022.

HinweisHinweis

Die Sonderrichtlinie Teuerungsausgleich Landwirtschaft (Versorgungssicherungsbeitrag) wurde am 14.12.2022 erlassen