Verlässliche Hilfe für die Ukraine durch weitere Handelsvorteile von der Europäischen Union

EU-Ukraine Deep and Comprehensive Free Trade Area
Foto: www.trade.ec.europa.eu

Die Europäische Kommission hat im Februar 2023 vorgeschlagen, die bis Juni 2023 geltenden autonomen Handelspräferenzen gegenüber der Ukraine um ein weiteres Jahr (bis Juni 2024) zu verlängern. Damit sollen die funktionierenden Ausfuhren der Ukraine in die EU sichergestellt werden, um so die schwierige wirtschaftliche Lage der Ukraine nach einem Jahr Krieg zu lindern.

Wenn alle Mitgliedsstaaten die Verordnung unterstützen, wird der Ukraine der Zugang zum europäischen Markt ohne Zölle und Kontingente bis 5. Juni 2024 gewährt. Die genannten Maßnahmen werden den ukrainischen Produzentinnen und Produzenten sowie Exporteurinnen und Exporteuren unmittelbar helfen und den ukrainischen Betrieben dringend benötigte Flexibilität und Exportsicherheit bringen.

Der Handel hat sich in den letzten Jahren enorm intensiviert

Der bilaterale Handel zwischen der EU und der Ukraine hatte im Jahr 2021 52 Milliarden EURO erreicht, das ist doppelt so viel wie vor Inkrafttreten des Freihandelsabkommen im Jahr 2016. Viele Einfuhrzölle im Handel zwischen der EU und der Ukraine wurden bereits im Rahmen des Assoziierungsabkommens von 2014 und des Freihandelsabkommens, das seit 2016 gilt, ausgesetzt.

Keine Zölle und Zollkontingente

Die vollständige Liberalisierung der ukrainischen Einfuhren wirkt sich auf jene Industriegüter und landwirtschaftliche Erzeugnisse aus, welche die Ukraine in der Vergangenheit sehr wettbewerbsfähig produziert hat. Darunter fallen zum Beispiel Geflügel, Eier, Milchprodukte und Zucker. Der Import dieser Produktgruppen in die Europäische Union war bisher durch Einfuhrkontingente beschränkt.

Ukrainische Exporte, insbesondere von Getreide und Ölsaaten in die EU stiegen von Januar bis November 2022 auf 11,5 Milliarden Euro. Das entspricht einer Zunahme um 90 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum von 2021.

Für Landwirtinnen und Landwirte sowie Produzentinnen und Produzenten in der Europäischen Union ist die Aussetzung der Zölle und Kontingente ein großes Zugeständnis. Insbesondere sind die ukrainischen Anrainerstaaten von den steigenden Agrarimporten betroffen. Um den EU-Markt vor schwerwiegenden Marktverzerrungen zu schützen, ist ein beschleunigter Schutzmechanismus und ein Monitoring für EU-Markt in der neuen Verordnung vorgesehen worden.