Handelspolitische EU-Maßnahmen für die Ukraine

EU-Ukraine Deep and Comprehensive Free Trade Area
Foto: www.trade.ec.europa.eu

Die Europäische Kommission hat die geltenden autonomen Handelspräferenzen gegenüber der Ukraine um ein weiteres Jahr (bis 5. Juni 2024) verlängert. Damit sollen die funktionierenden Ausfuhren der Ukraine in die EU sichergestellt werden, um so die schwierige wirtschaftliche Lage der Ukraine in der Zeit des Krieges zu lindern.

Die genannten Maßnahmen helfen den ukrainischen Produzentinnen und Produzenten sowie Exporteurinnen und Exporteuren unmittelbar und geben den ukrainischen Betrieben die dringend benötigte Flexibilität und Exportsicherheit.

Keine Zölle und Zollkontingente

Die vollständige Liberalisierung der ukrainischen Einfuhren wirkt sich auf jene Industriegüter und landwirtschaftliche Erzeugnisse aus, welche die Ukraine in der Vergangenheit sehr wettbewerbsfähig produziert hat. Darunter fallen zum Beispiel Getreide, Geflügel, Eier, Milchprodukte und Zucker. Der zollfreie Import dieser Produktgruppen in die Europäische Union war vor dem Krieg durch Einfuhrkontingente beschränkt.

Wichtiger Schritt für globale Ernährungssicherung

Die Ukraine ist die Kornkammer für die globale Welternährung. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die ukrainischen Bäuerinnen und Bauern weiterhin Getreide produzieren können. Klar ist aber auch, dass wir alles daransetzen müssen, dass die Getreideexporte der Ukraine dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: Im Nahen Osten und in Afrika.

Daher hat Österreich gemeinsam mit zwölf anderen Mitgliedsstaaten wie Deutschland und Spanien einen von Frankreich initiierten Brief an die EU-Kommission unterstützt, der sowohl der Solidarität mit der Ukraine, als auch der herausfordernden Situation des Getreidemarktes insbesondere in den Anrainerstaaten Rechnung trägt.

Der Brief thematisierte die Ablehnung unilateraler Maßnahmen durch die Anrainerstaaten, Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Handelsliberalisierung, sinkende Getreidepreise am EU-Binnenmarkt und die Bedeutung von gemeinsamen und transparenten EU-Maßnahmen.

Marktstörungen vermeiden

Die EU muss sich ihrer Verantwortung für funktionierende Märkte, globaler Ernährungssicherheit und gleichzeitig der Solidarität gegenüber der Ukraine nachkommen.

Die Europäische Kommission hat daher ein umfassendes Paket an Schutzmaßnahmen in der bezughabenden Verordnung integriert und teilweise schon umgesetzt. So wurde in einer Durchführungsverordnung das Verbot für das Inverkehrbringen (Ankauf, Verkauf) von ukrainischem Getreide in den fünf EU-Nachbarländern der Ukraine nochmals befristet verlängert bis 15. September 2023.

Die Daten der Importe aus der Ukraine werden von den EU-Zollbehörden laufend aktualisiert und sind detailliert öffentlich verfügbar. Alle zwei Monate gibt es einen umfassenden Monitoring-Bericht zu allfälligen Agrarmarktverwerfungen durch gestiegene ukrainische Importe. Auch die EU-Mitgliedsstaaten können eine Untersuchung von nachgewiesenen Agrarmarktverwerfungen durch die Kommission beantragen. Wichtig ist eine EU-Gesamtmarktbetrachtung (der EU-27) und nicht nur die Beobachtung der Marktentwicklung in den Nachbarländern zur Ukraine.

Funktionierender Transit und Weltmarktexporte sehr wichtig

Wichtig ist auch der zugesagte Ausbau bzw. die Transitforcierung von ukrainischen Exporten in Richtung Häfen (Ostsee, Nordsee, Adria, Donau-Korridor ins Schwarze Meer). Über den Donau-Korridor direkt ins Schwarze Meer (in Richtung Weltmarkt) werden derzeit schon mehr als die Hälfte aller ukrainischen Solidarity-Lanes-Exporte abgewickelt. Grenz- und Dokumente-Kontrollen (die auch erst in den Häfen erfolgen können) beziehungsweise Verzögerungen des Weitertransports sind kontraproduktiv, weil sie die Kosten erhöhen und damit den Verkauf des ukrainischen Getreides auf dem Weltmarkt erschweren.