EU Kommission genehmigt Sonderrichtlinie Teuerungsausgleich als Versorgungssicherungsbeitrag

Als Folge der russischen Invasion in der Ukraine sind die Produktionskosten auch in der Landwirtschaft massiv gestiegen. Zur teilweisen Abgeltung der Kostensteigerungen stehen insgesamt 110 Millionen Euro aus nationalen Mitteln zur Verfügung.
Diese Entlastungsmaßnahme wird durch eine Sonderrichtlinie vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft geregelt und fällt unter den vorübergehenden Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine. Die dafür notwendige beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission wurde Österreich nun am 05. August 2022 erteilt. Die Wichtigkeit dieser Zahlungen begründet sich durch die hohen Kostenbelastungen für landwirtschaftliche Produzentinnen und Produzenten (kein vollständiger Ausgleich über Marktpreise).
Anspruchsberechtigt sind alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die im Jahr 2022 einen Mehrfachantrag (MFA) abgegeben haben, ausgenommen Gewächshausflächen, die durch die „Außergewöhnliche Anpassungshilfe für den geschützten Anbau“ berücksichtigt werden. Die Beantragung erfolgt automatisch.
Die Zahlung umfasst einen flächenbezogenen Beitrag, der nach Bewirtschaftungseinheit basierend auf dem Gasölverbrauch je Hektar vergeben wird, und einen tierbezogenen Beitrag je Großvieheinheit. Ermittelte Gesamtbeträge unter 50 Euro werden nicht ausbezahlt. Insgesamt können maximal 62.000 Euro je Betrieb gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich mit der GAP-Hauptauszahlung im Dezember 2022.
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