Stromkostenbremse für bäuerliche Haushalte

Die Stromkostenbremse, die die aktuelle Strompreissteigerungen entgegenwirken soll, gilt seit 1. Dezember 2022 und unterstützt auch bäuerliche Haushalte. Damit alle bäuerlichen Betriebe diese Unterstützung in Anspruch nehmen können, gibt es nun ein Antragsmodell, für das die erforderliche Novelle heute im Nationalrat beschlossen wurde.
Viele Familien in der Land- und Forstwirtschaft beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über Stromzähler, die auf das Lastprofil „Landwirtschaft“ lauten. Damit auch sie Unterstützung aus der Stromkostenbremse erhalten können, wird nun ein Antragsmodell umgesetzt. Die erforderliche Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes wurde heute vom Nationalrates beschlossen. Mit den 120 Millionen Euro Stromkostenzuschuss werden auch die landwirtschaftlichen Betriebe entlastet.
„Unsere rund 150.000 bäuerlichen Familien in Österreich sind nicht nur beim betrieblichen, sondern auch beim privaten Stromverbrauch massiv von der Teuerung betroffen. Ohne Strom keine Lebensmittel! Umso wichtiger ist es, unsere bäuerlichen Familienbetriebe bestmöglich zu unterstützen. Daher wurde diese Ungleichbehandlung ausgeräumt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch alle bäuerlichen Haushalte gerecht entlastet werden.“
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig
Die Details im Überblick:
- Anträge auf Gewährung des Stromkostenzuschusses können bereits im Frühjahr 2023 bis spätestens 31. Mai 2023 gestellt werden.
- Wirksam wird der über das Antragsmodell gewährte Stromkostenzuschuss mit 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten.
- Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen im Haushalt sind zudem Zusatzförderungen vorgesehen.
- Weitere Details zur Abwicklung des Antragsmodells werden vom Landwirtschaftsministerium im Rahmen einer Verordnung erarbeitet.
- Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte.
Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht.