Wie in Österreich Wein zu Qualitätswein wird

Auf sechs Weinflaschen ist über der Kapsel eine rot-weiß-rote Marke zu sehen, die sogenannte Banderole
Foto: ÖWM / Robert Herbst

Das Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt hat soeben seinen Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Darin sind unter anderem die Zahlen über die zur Staatlichen Prüfnummer eingereichten Weine aufgelistet. Was ist die Prüfnummer, was sind Banderole und Amtliche Kost und wie wird Wein in Österreich zu Qualitätswein?

Was ist österreichischer Qualitätswein?

Laut EU-Recht gibt es vier Arten von Wein:

  1. Wein
  2. Rebsortenwein
  3. Wein geschützter geografischer Angabe (= g.g.A. Wein oder Landwein)
  4. Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (= g.U. Wein oder Qualitätswein).

Es gibt grundsätzlich zwei Bezeichnungssysteme für Wein: Das „Germanische“ (die Rebsorte steht im Vordergrund) und das „Romanische“ (die Herkunft steht im Vordergrund). Vor über 20 Jahren wurde in Österreich mit DAC (Districtus Austriae Controllatus) das Romanische Herkunftssystem eingeführt (= g.g.A. oder g.U.). Aus dem vorher über Jahrzehnte gültigen Germanischen Bezeichnungssystem behielt Österreich die „alten“ Begriffe Land- und Qualitätswein. Sie ersetzen auf einem Etikett nach wie vor die Begriffe g.g.A. beziehungsweise g.U.. Sie unterliegen nicht nur einem genau festgelegten Hektarhöchstertrag, bestimmten Rebsorten und Ausbaumethoden sowie definiertem Geruch und Geschmack, sondern jeder einzelne Qualitätswein muss auch einmal pro Jahr analytisch und sensorisch verkostet werden. Nach positiver Laboranalyse und bestandener Amtlicher Kost erhält der Wein die „Staatliche Prüfnummer“ und ist somit österreichischer Qualitätswein.

Die Staatliche Prüfnummer

Ein Wein erhält die Staatliche Prüfnummer in zwei Schritten. Zunächst wird der Wein analytisch in einem dafür zertifizierten Labor auf zugelassene önologische Verfahren und bestimmte Grenzwerte wie zum Bespiel flüchtige Säure oder Sulfit-Gehalt überprüft. Danach geht es zur Amtlichen Kost. Die Staatliche Prüfnummer ist schlussendlich eine Buchstaben-Zahlenkombination am Rückenetikett (oder dem Teil eines Etiketts mit den gesetzlich verpflichtenden Angaben). Die Nummer, die in der Banderole eingedruckt ist, betrifft den Banderolenhersteller, sie ist nicht die Staatliche Prüfnummer!

Die Amtliche Kost

Darunter versteht man ein Panel von sechs amtlich geschulten Verkoster:innen sowie eine Kostleitung. Übers Jahr kommen mehrere Hunderte solcher Panels in Eisenstadt, Klosterneuburg, Silberberg oder Krems zusammen und beurteilen jeweils zwischen 30 und 60 Weinen - blind (=den Verkoster:innen unbekannt). Die Kostleitung sagt lediglich die Kategorie und den Jahrgang an. Danach entscheidet jede/r einzelne Verkostende, ob der Wein der eingereichten Qualitätskategorie entspricht oder nicht. Mehr als die Hälfte der Verkostenden muss positiv bescheinigen, damit ein Wein Qualitätswein wird. Bei drei zu drei wird die Probe wiederholt. Wenn mehr als die Hälfte negativ urteilt, erhält der/die Produzent:in einen negativen Bescheid vom Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt. Der eingereichte Wein darf dann nicht als Qualitätswein vermarktet werden. Die Amtlichen Koster:innen haben allerdings die Möglichkeit, anzugeben, ob der betreffende Wein abgestuft werden kann (zu z. B. Landwein = g.g.A.) oder aufgrund grober olfaktorischer Mängel ausscheidet.

Gegen den Bescheid kann Einspruch erhoben werden.

Qualitätswein in Zahlen

Rund 35.000 Weine werden jedes Jahr zur Staatlichen Prüfnummer eingereicht, abhängig von der Erntemenge. Der Jahresbericht 2024 des BAWB listet 33.550 Proben von 3.854 Betrieben auf. Davon erhielten 31.390 Qualitätsweine die Staatliche Prüfnummer, 2.160 nicht (das entspricht lediglich 6,4 Prozent). Gründe für eine Ablehnung liegen oft im Geruch und Geschmack und zu einem geringeren Teil in der Analytik. Alle Weine werden im Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt analysiert, verkostet wird aber an vier verschiedenen Orten.

Wein, Obstwein, Sekt

Die Staatliche Prüfnummer gibt es nicht nur für Qualitätswein, sondern auch für Qualitätsobstwein und Sekt g. U.. Im vergangenen Jahr wurden 243 Obstweine eingereicht und 237 davon positiv bescheinigt. Von 217 eingereichten Sekten g. U. erhielten 208 die Staatliche Prüfnummer.

Pro Wein, Obstwein oder Sekt müssen Weinbautreibende je drei Flaschen zur Verfügung stellen. Eine Einreichung kostet rund 100€ (pro Jahr sind allerdings fünf Untersuchungen bis zu einer Weinmenge von insgesamt 20.000 Liter kostenfrei, vorausgesetzt die Prüfnummer wird tatsächlich erteilt.)

Die Banderole

Zu guter Letzt die Banderole. Um die rot-weiß-rote „Mini-Flagge“ auf der Kapsel oder über dem Kork einer Flasche österreichischen Qualitätsweins beneiden uns viele Weinnationen. Sie bedeutet, dass der Qualitätswein auch in Österreich abgefüllt wurde. Es ist möglich, österreichischen Qualitätswein ohne Banderole in zum Beispiel einem deutschen oder niederländischen Supermarkt vorzufinden. Solche Qualitätsweine wurden in Österreich hergestellt, analysiert und von der Amtlichen Kostkommission als herkunftstypisch beurteilt, aber im Ausland abgefüllt.

Die Banderole wurde rasch als smartes Marketingtool der österreichischen Weinbranche wahrgenommen. Auf einen Blick erkennen Sommeliers und Weinliebhaber:innen rund um die Welt an Flaschen, dass hier Qualität aus Österreich drin ist.

Das System des Qualitätsweins gibt es heuer seit 40 Jahren. Es hat dem österreichischen Wein viel an Image gebracht, Adaptionen – zum Beispiel im neu zu gestaltenden österreichischen Weingesetz - sollen auch weiterhin dafür garantieren.