Ökosoziale Steuerreform entlastet Landwirtschaft

Die Ökosoziale Steuerreform wurde vom Nationalrat beschlossen. Das Gesamtvolumen der Entlastung liegt bis 2025 bei über 18 Milliarden Euro. Das Bekenntnis zur ökosozialen Marktwirtschaft schafft eine gute Balance zwischen leistungsfähiger Wirtschaft und ökologischer Nachhaltigkeit.
Für die Landwirtschaft enthält die Reform mehrere wichtige Elemente, die das Ziel haben, unserer Bäuerinnen und Bauern zu entlasten.
Die Maßnahmen im Überblick:
- Einführung einer CO2-Steuerrückvergütung: Damit werden den Land- und Forstwirten die Kosten, die durch die Einführung der CO2-Bepreisung entstehen, vollständig abgegolten.
- Regionaler Klimabonus speziell für den ländlichen Raum: Der regionale Klimabonus soll Menschen entlasten, die aufgrund ihres Wohnorts auf ihr Auto angewiesen sind. Der Bonus kommt in vier Stufen zum Tragen, je nachdem wo sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet bis zu 200 Euro. Für jedes Kind gibt es den Bonus in der Höhe von 50 Prozent.
- Sauber-Heizen-Offensive: Für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen und den Umstieg auf erneuerbare Energie wie Biomasse oder Pellets sind insgesamt 500 Millionen Euro für verschiedene Maßnahmen vorgesehen.
- Gutschrift von Kollektiv-Beiträgen und weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 10 auf 7,5 Prozent.
- Erhöhung des Kindermehrbetrages von 250 auf 450 Euro pro Kind und Erweiterung des Bezieherkreises.
Die Maßnahmen für die Landwirtschaft im Detail:
Einführung einer CO2-Steuerrückvergütung für die Land- und Forstwirtschaft:
Die österreichische Land- und Forstwirtschaft hat im europäischen Vergleich derzeit eine höhere Steuerlast als in anderen Staaten zu tragen. Gleichzeitig gewähren die meisten EU-Mitgliedsstaaten eine Mineralölsteuer-Vergütung oder einen steuerbegünstigten Agrardiesel. In der Landwirtschaft ist der vollständige Ausstieg aus fossilen Energieträgern, vor allem bei Traktoren und Maschinen, aktuell und auch in naher Zukunft mangels technischer Alternativen nicht möglich. Mit der Einführung einer CO2-Steuerrückvergütung werden den Land- und Forstwirten die Kosten, die durch die Einführung der CO2-Bepreisung entstehen, vollständig abgegolten. Das Finanz-, Klima- und Landwirtschaftsministerium werden auf Basis aktueller Berechnungen des Bundesamtes für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen die unterschiedlichen Rückvergütungswerte je nach Bewirtschaftungsbereich in einer Verordnung erlassen. Die Inanspruchnahme der CO2-Rückvergütung wird über einen Antrag bei der Agrarmarkt Austria möglich sein.
Regionaler Klimabonus speziell für den ländlichen Raum
Der regionale Klimabonus soll Menschen entlasten, die aufgrund ihres Wohnorts mehr auf ihr Auto angewiesen sind als Menschen in Ballungsräumen mit gutem Zugang zum öffentlichen Verkehr. Konkret wird es den Bonus in vier Stufen geben, je nachdem wo sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet – in einer städtischen oder in einer ländlichen Gemeinde: Nämlich 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro oder 200 Euro. Für jedes Kind gibt es den Bonus in der Höhe von 50 Prozent. Der Betrag kann sich dynamisch ändern, abhängig von den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel.
Sauber-Heizen-Offensive
Österreich will aus der Verwendung fossiler Brennstoffe wie Öl oder Gas für Heizsysteme aussteigen. Auch in landwirtschaftlichen Betrieben sind nach wie vor Heizsysteme im Einsatz, die Öl oder Gas verbrennen. Für den Umstieg auf erneuerbare Energie beim Heizen, also Biomasse, Pellets oder ähnliches sind insgesamt 500 Millionen Euro für verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Davon profitiert mittel- bis langfristig insbesondere auch die Land- und Forstwirtschaft als Rohstofflieferant.
- Raus aus Öl/Gas: 180 Millionen Euro
- Steuerliche Anreize Heizkesseltausch und Sanierung: 180 Millionen Euro
- Heizkesseltausch für Einkommensschwache: 80 Millionen Euro
- Förderpaket thermische Sanierung mehrgeschossiger Wohnbau:
- 60 Millionen Euro.
Gutschrift von KV-Beiträgen und weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 10 auf 7,5 Prozent.
Die Gutschrift erhalten alle Kollektivvertrag-Versicherten, deren sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage 2.900 Euro nicht übersteigt. Diese Beträge werden jährlich im Zuge der Beitragsvorschreibung im laufenden Kalenderjahr gutgeschrieben. Die Höhe entspricht der im Zuge der ökosozialen Steuerreform festgelegten Staffelung in Abhängigkeit von der Versichertengruppe. Das Entlastungsvolumen durch den Bund beträgt rund 15,5 Millionen Euro. Um eine weitere Verbesserung für die kleinsten bäuerlichen Pensionen zu erzielen, erfolgt eine weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges um 2,5 Prozent, wodurch eine Entlastung von 8 Millionen. Euro erzielt wird. Beide Maßnahmen treten rückwirkend mit 01.01.2022 in Kraft.
„Mit der ökosozialen Steuerreform entlasten wir die gesamte Landwirtschaft und damit unsere Bäuerinnen und Bauern. Für sie ist nachhaltiges Wirtschaften im Einklang mit Natur und Gesellschaft schon seit jeher selbstverständlich. Gleichzeitig fördern wir weitere Investitionen in neue und umweltfreundliche Technologien. Wer hart arbeitet, der spürt die Entlastungen besonders.“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.
Steuerentlastung
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20.01.2022
Köstinger: Ökosoziale Steuerreform entlastet Landwirtschaft und Tourismus
Nationalrat beschließt 18 Mrd. Euro Entlastungspaket -
Steuerreform entlastet die heimische Landwirtschaft
Die Bundesregierung bringt nun das größte Entlastungspaket der Zweiten Republik auf den Weg. Die ökosoziale Steuerreform mit einem Gesamtvolumen von 18 Milliarden Euro enthält zahlreiche Maßnahmen, um unsere Bäuerinnen und Bauern zu entlasten.