Regeln zur Entnahme von Problemwölfen

Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entnahme von Problemwölfen zu verbessern, hat die Landesagrarreferentenkonferenz (LARK) beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um Parameter für die Ausweisung von Weideschutzgebieten zu definieren.
Aufgrund der unionsrechtlichen Artenschutzbestimmungen verzeichnen die Populationen der großen Beutegreifer (Bär, Wolf, Luchs) in Europa überwiegend Zuwächse. Besonders hervor sticht dabei der Wolf, der sich aufgrund seiner Populationsdynamik (mit bis zu 30 Prozent Zuwachs pro Jahr) und seinem Wanderverhalten (über 1.000 Kilometer) mittlerweile europaweit wieder ausbreitet.
Durch die zunehmende Präsenz des Wolfes wird die traditionelle Weide- und Almwirtschaft vor neue Herausforderungen gestellt bzw. gefährdet. Die Entnahme einzelner Problemwölfe ist rechtlich zwar möglich, die Vorgehensweise ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und kommt auch auf die Ausweisung von Weideschutzgebieten an. Mit dem Beschluss der Landesagrarreferentenkonferenz wird nun eine Arbeitsgruppe bestehend aus Fachexperten der jeweiligen Bundesländer eingesetzt. Damit ist eine einheitliche Vorgehensweise sichergestellt.

„Die Wölfe haben alleine in den letzten Wochen rund 200 Tiere gerissen. Der Anblick gerissener Tiere ist – neben dem wirtschaftlichen Schaden – auch psychisch sehr belastend für die betroffenen Almbauern“, äußert sich Bundesministerin Köstinger besorgt.
Das vom Landwirtschaftsministerium initiierte Österreichzentrum "Wolf, Bär, Luchs" unterstützt die betroffenen Almbauern nach einem Rissereignis mit sogenannten Notfallteams. Dabei geht es beispielsweise um die Bergung von toten und verletzten Tieren, das Zusammentreiben der versprengten Tiere oder die Errichtung eines Nachtpferchs.