2023 beginnt mit zahlreichen Entlastungsmaßnahmen für Bäuerinnen und Bauern 

Bergbauernhof inmitten einer gepflegten Kulturlandschaft
Foto: BML / LFZ/Buchgraber

Zur Entlastung der Bäuerinnen und Bauern hat die Bundesregierung im Vorjahr  wichtige Maßnahmen erarbeitet, die nun mit Beginn des neuen Jahres umgesetzt werden.
 

Die Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben auch enorme Auswirkungen auf die heimische Land- und Forstwirtschaft. 2023 startet daher mit wichtigen Unterstützungen für unsere bäuerlichen Familienbetriebe.

Abschaffung der kalten Progression

Mit der Abschaffung der kalten Progession werden Steuerklassen erstmals automatisch an die Inflationsrate angepasst. Besonders Bäuerinnen und Bauern im Nebenerwerb werden dadurch spürbar entlastet.

Anpassung der Pauschalierungsgrenzen

Die Umsatzgrenze wird von 400.000 auf 600.000 Euro angehoben. Die Einheitswert-Grenze für teilpauschalierte Betriebe erhöht sich von 130.000 auf 165.000 Euro. Die Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten wird von 40.000 auf 45.000 Euro angehoben.

Erhöhung bäuerlicher Pensionen

Mit 2023 wird der Ausgleichszulagen-Richtsatz um 7,8 Prozent von 1.030 auf 1.110 Euro erhöht, damit werden rund 28.000 Altbäuerinnen und Altbauern, die eine Mindestpension beziehen, entlastet. Über die gesetzliche Pensionserhöhung erhalten bäuerliche Pensionisten zudem eine Direktzahlung in Höhe von 30 Prozent der Pensionsleistung und Ausgleichszulage. Die Auszahlung erfolgt im März 2023.

Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen

Dazu zählen Kranken-, Reha- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Schülerbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag.

CO2-Bepreisung, Agrardieselrückvergütung und Stromkostenzuschuss

  • Im zweiten Quartal 2023 folgt erstmals die Auszahlung der Rückvergütung der CO2-Bepreisung für die Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2022 sowie die temporäre Agrardieselrückvergütung im Vergütungszeitraum 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2023.
  • Die Stufe 1 (pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug) des 120 Millionen Euro Stromkostenzuschusses wird ebenfalls im zweiten Quartal 2023 ausgezahlt, die Auszahlung der Stufe 2 (verbrauchsabhängiger Zuschuss) ist im zweiten Halbjahr 2023 geplant.