Europäische Kampagne: Rechte haben immer Saison

Eine Kampagne der Europäischen Arbeitsbehörde ELA zur Saisonarbeit in der Landwirtschaft soll aufzeigen, dass für Saisonarbeitskräfte dieselben Arbeitnehmerschutzbestimmungen, wie für alle in Österreich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.
Um die Arbeit von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft sichtbarer zu machen, startete die Europäische Arbeitsbehörde im Sommer 2021 die Kampagne „#Rights4AllSeasons“.
In Österreich stammen viele der in der österreichischen Landwirtschaft beschäftigten Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland. Die COVID-19-Pandemie hat uns allen verdeutlicht, wie wichtig und wertvoll ihr Einsatz ist, um Österreich stets mit hochwertigen Lebensmitteln versorgen zu können. Auch in anderen Branchen wie der Hotellerie und Gastronomie sind Saisonarbeitskräfte von großer Bedeutung.
Monatlich sind zwischen 5.500 und 16.000 Arbeitskräfte beschäftigt
In der österreichischen Landwirtschaft sind je nach jahreszeitlichem Verlauf und damit anfallender Tätigkeiten pro Monat zwischen 5.500 und 16.000 Fremdarbeitskräfte beschäftigt.
80 Prozent der Beschäftigten stammen aus den Ländern Rumänien, Ungarn, Polen, der Slowakei und Slowenien. Der größte Teil dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im besonders arbeitsintensiven Obst- und Gemüsebau benötigt. Bei diesen Beschäftigten handelt es sich in den meisten Fällen um erfahrene bzw. speziell ausgebildete Fachkräfte, die wiederkehrend zu den Betrieben kommen und eine hochqualifizierte Tätigkeit ausüben. Der oftmals in diesem Zusammenhang verwendete Begriff „Erntehelfer“ wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
Mit dem neuen Landarbeitsgesetz, welches im Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurden durch das Bundesministerium für Arbeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verbesserte und einheitliche Rahmenbedingungen auch speziell für diesen Bereich geschaffen. Damit werden Arbeitsbedingungen vereinheitlicht und bestehende Schwachpunkte beseitigt. Auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll damit gewährleistet werden. Das Gesetz ermöglicht zudem, dass sich Betriebe innerhalb einer Region zusammenschließen, um gemeinsam „Ganzjahresarbeitsplätze“ zu schaffen – ein wesentliches Ziel der neu geschaffenen Arbeitgeberzusammenschlüsse.
Für die Einhaltung der Bestimmungen sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verantwortlich. Kontrollen erfolgen durch die zuständigen Behörden, insbesondere durch die Land- und Forstwirtschaftsinspektionen in den Bundesländern, aber auch durch die Finanzpolizei.