AMA-Gütesiegel: Weiterentwicklung im Bereich Schweinefleisch

Bundesministerin Köstinger in einem Schweinehaltungsbetrieb
Foto: BML / Paul Gruber

Das AMA-Gütesiegel wird im Schweinefleischbereich weiterentwickelt werden. Das verbesserte Gütesiegel soll höhere Anforderungen zu Tierwohl, Tiergesundheit, Fütterung, Qualitätssicherung und Fleischqualität enthalten.

Die österreichische Schweinebranche hat gemeinsam mit den Vertretern der nachgelagerten Wertschöpfungsstufen im zuständigen Fachgremium der AMA richtungsweisend beschlossen, das AMA-Gütesiegel weiterzuentwickeln. Im nächsten Schritt wird ein Stufenplan ausgearbeitet, um bei der AMA-Gütesiegelrichtlinie "Haltung von Schweinen" ab 2022 höhere Anforderungen umzusetzen. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger sieht darin den nächsten Meilenstein in Richtung mehr Tierwohl.

Mit dem verbesserten Gütesiegel sind mehrere zentrale Neuerungen verbunden, insbesondere gesteigerte Anforderungen im Bereich Tierwohl, Tiergesundheit, Fütterung, Qualitätssicherung und Schweinefleischqualität. Mit dem beschlossenen Maßnahmenplan soll mittel- bis langfristig eine Änderung der Produktion erreicht werden. Langfristige Vision ist die Weiterentwicklung der Schweinhaltung hin zu mehr Tierwohl und die Unabhängigkeit von Sojaimporten.

Eckpunkte der stufenweisen Weiterentwicklung des „AMA-Gütesiegel für Schweinefleischprodukte“:

  • Ab sofort: Aufnahme eines zusätzlichen, freiwilligen Moduls in die Richtlinie zu „Mehr Tierwohl“ mit 100 Prozent mehr Platz im Stall. Ein Modul mit 60 Prozent mehr Platz gibt es bereits seit einigen Jahren. Bei beiden Systemen sind zusätzlich eingestreuten Liegeflächen vorgeschrieben.
  • Bis 2030 insgesamt eine Million Mastschweine aus biologischer Haltung oder aus den freiwilligen AMA-Gütesiegel-Modulen „Mehr Tierwohl“.
  • Bis Ende 2026 vollständige Einbindung der Zuchtsauen- und Aufzuchtbetriebe
  • Beitrag zur Zielerreichung der Eiweißstrategie - bis 2030 Reduktion der Importe von Übersee-Soja um 50 Prozent: Vor allem bei den Tierwohl-Modulen soll die Gentechnik-Freiheit vorrangig berücksichtigt werden.
  • Bis Ende 2032 alle Schweinemastbetriebe im AMA-Gütesiegel ohne Vollspaltenböden.