Wasser und Gewässerschutz im Agrarumweltprogramm

Im GAP-Strategieplan wurden aufgrund der Stärken/Schwächen/Chancen/Risiko-Analyse der fachliche Bedarf „Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserschutzes“ abgeleitet. Im Agrarumweltprogramm werden umfassende Maßnahmen zur Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserqualität angeboten und diesbezügliche Leistungen abgegolten.
Über die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung hinausgehend und zur Unterstützung der in der Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Ziele zum Gewässerzustand werden folgende Maßnahmen angeboten:
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (Verzicht auf Grünlandumbruch, Einhaltung von Auflagen zur Anbaudiversifizierung und damit verbundenen Fruchtfolgewirkungen, Anlage von Biodiversitätsflächen, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, zusätzliche Bewirtschaftungsweisen mit positiver Umweltwirkung, Erhaltung von Landschaftselementen)
- Biologische Wirtschaftsweise (Einhaltung der EU-Bio-Verordnung, Verzicht auf Grünlandumbruch, Einhaltung von Auflagen zur Anbaudiversifizierung und damit verbundenen Fruchtfolgewirkungen, Anlage von Biodiversitätsflächen, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, zusätzliche Bewirtschaftungsweisen mit positiver Umweltwirkung, Erhaltung von Landschaftselementen)
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (Verzicht auf betriebsfremde, stickstoffhaltige Düngemittel, Verzicht auf flächig ausgebrachte Pflanzenschutzmittel auf Grünland- und Ackerfutterflächen)
- Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
- Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
- Erosionsschutz Acker
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
- Almbewirtschaftung (extensive Bewirtschaftung von Almen, Verzicht auf die Ausbringung almfremder Gülle und Jauche, Verzicht auf Verfütterung von almfremdem Grünfutter und Silage, ausschließlicher Einsatz von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln)
- Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker (verminderte Düngungsintensität, Datenerhebung, Aufzeichnung, Bilanzierung, Weiterbildung, Bodenproben, Verzicht auf ausgewählte Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, stickstoffreduzierte Fütterung)
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (Verzicht auf regelmäßigen Umbruch und anschließender Neueinsaat von Mischungen für vielschnittverträgliche und ertragsbetonte Grünlandbestände, biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung für artenreiche Grünlandbestände, Hangneigung < 18 %)
- Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft (Auflagen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Gebietskulisse Graz bis Bad Radkersburg)