Boden und Bodenschutz im Agrarumweltprogramm

Boden ist ein Schwerpunkt des ÖPUL 2023.
Gemäß Bundesverfassung fällt der Bodenschutz auf landwirtschaftlichen Flächen in Österreich in die Verantwortung der Bundesländer, die hier konkrete Regelungen auf Länderebene festlegen können und festlegen.
Davon abgesehen gibt es auf Bundesebene zahlreiche Aktivitäten zum Bodenschutz.
Das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 wird auf Bundesebene umgesetzt und beinhaltet wichtige Bodenschutzmaßnahmen, die den Landwirtinnen und Landwirten offenstehen.
Boden ist ein Schwerpunkt des ÖPUL-Programmes 2023 (inklusive Öko-Regelungen). Es enthält zahlreiche Maßnahmen, die sich positiv auf Böden auswirken wie beispielsweise verschiedene Begrünungsvarianten, die Mulch- und Direktsaat, die Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen und spezielle Erosionsschutzmaßnahmen im Wein-, Obst- und Hopfenanbau sowie die Anlage von Biodiversitäts- oder Gewässerbegrünungen (inklusive Naturschutz).
Die hohe Beteiligung der Landwirtinnen und Landwirte an den Agrar-Umweltmaßnahmen hat dazu geführt, dass der Bodenkohlenstoffgehalt nachweislich angestiegen ist und die meisten landwirtschaftlichen Nutzflächen einen optimalen Humusgehalt aufweisen.
Die biologische Wirtschaftsweise spielt in Österreich traditionell eine große Rolle. Der schonende Umgang mit dem Boden und abwechslungsreichere Fruchtfolgen mit Leguminosen sowie organischer Düngung wirken positiv auf Boden und Bodenqualität.
Boden- und Wasserschutz bedingen einander und sind entsprechend kombiniert zu regeln. Bodenschutzmaßnahmen spielen daher in Zusammenhang mit dem Gewässerschutz eine bedeutende Rolle. ÖPUL-Maßnahmen zur Verhinderung der Bodenerosion und des Nährstoffeintrags in Gewässer, wie beispielsweise die durchgehende Begrünung besonders auswaschungsgefährdeter Ackerflächen oder die Erhaltung und Entwicklung gewässerschutzfachlich bedeutsamer, gewässernaher Flächen tragen zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie bei. Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Fläche spielen auch für den Hochwasserschutz eine wesentliche Rolle.
Seit 30 Jahren ist im BML das Beratungsgremium des Fachbeirates für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz angesiedelt. Expertinnen und Experten des Bundes, der Bundesländer, der Landwirtschaftskammern und verschiedener Forschungseinrichtungen erarbeiten und publizieren Empfehlungen zu verschiedenen Bodenthemen wie zum Beispiel die Düngung verschiedener Kulturen, die Rekultivierung oder die Bodenfunktionsbewertung. Diese Empfehlungen finden in den Regelungen der ÖPUL-Maßnahmen Anwendung.
Ein wichtiger Pfeiler für die Weiterentwicklung des Bodenschutzes in Österreich ist die Forschung. Die österreichischen Forschungsinstitutionen (wie z. B. AGES, BOKU, Bundesamt für Wasserwirtshaft, LFZ Raumberg-Gumpenstein) sind sowohl national als auch international sehr aktiv. Diese Forschung ist auch die Grundlage der Inhalte der Maßnahmen für den Bodenschutz im ÖPUL.
Maßnahmen des ÖPUL mit starker Wirkung auf den Bodenschutz:
Die qualitative Erhaltung und Verbesserung des Zustandes des Bodens bzw. der Bodenfruchtbarkeit wird gefördert durch:
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
Verzicht auf Grünlandumbruch, Einhaltung von Auflagen zur Anbaudiversifizierung und damit verbundenen Fruchtfolgewirkungen, Anlage von Biodiversitätsflächen, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, zusätzliche Bewirtschaftungsweisen mit positiver Umweltwirkung, Erhaltung von Landschaftselementen
Biologische Wirtschaftsweise
Einhaltung der EU-Bio-Verordnung, Verzicht auf Grünlandumbruch, Einhaltung von Auflagen zur Anbaudiversifizierung und damit verbundenen Fruchtfolgewirkungen, Anlage von Biodiversitätsflächen, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, zusätzliche Bewirtschaftungsweisen mit positiver Umweltwirkung, Erhaltung von Landschaftselementen)
Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
Jährliche, flächendeckende Begrünung der Ackerfläche gemäß Varianten (Zeiträume), Verzicht Stickstoff-Düngung und Pflanzenschutz in Begrünungen
Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
Flächendeckende Begrünung von mindestens 85% der Ackerfläche (maximaler nicht begrünter Zeitraum: 50 Tage), Verzicht Stickstoffdüngung und Pflanzenschutz in Begrünungen
Erosionsschutz Acker
erosionsmindernde Bodenbearbeitungsverfahren bei erosionsgefährdeten Kulturen, dauerhafte Begrünung von Ackerflächen, Teilnahme an Begrünung, Mulch- oder Direktsaat bzw. Strip-Till nach Begrünung
Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
Anlegen Begrünung in den Fahrgassen, Einsatz von Organismen oder Pheromonen, ab 25% Hangneigung
Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker
verminderte Düngungsintensität, Datenerhebung, Aufzeichnung, Bilanzierung, Weiterbildung, Bodenproben, Verzicht auf ausgewählte Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, stickstoffreduzierte Fütterung
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
Verzicht auf regelmäßigen Umbruch und anschließender Neueinsaat von Mischungen für vielschnittverträgliche und ertragsbetonte Grünlandbestände, biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung für artenreiche Grünlandbestände, Hangneigung < 18 %