Überblick Förderung Gewässerökologie

Traisenmündung beim Donaukraftwerk Altenwörth
Foto: BML / Alexander Haiden

Um einen guten ökologischen Zustand der österreichischen Fließgewässer zu erreichen, können Maßnahmen zur Reduktion von hydromorphologischen Belastungen von Fließgewässern gefördert werden. Neben einer Forschungsförderung sind zwei Förderungsbereiche zu unterscheiden – für kommunale Förderungswerber und für Wettbewerbsteilnehmende.

Begradigte Fließgewässerstrecken, befestigte Ufer, Staue und die fehlende Durchgängigkeit für die Fischwanderung und den Geschiebetransport zählen zu den häufigsten Belastungen unserer Gewässer. Etwa 60 % unserer Fließgewässerstrecken weisen aktuell keinen guten ökologischen Zustand bzw. kein gutes ökologisches Potenzial auf. In Österreich bestehen vor allem Defizite bei der Hydromorphologie, das heißt bei der Durchgängigkeit der Fließgewässer, der Gewässerstruktur und bei den Abflussverhältnissen.

Der hohe Prozentsatz an ökologisch beeinträchtigten Gewässerabschnitten ist einerseits auf die intensive Nutzung der österreichischen Gewässer zur Energiegewinnung und andererseits auf die notwendigen Eingriffe zum Zweck des Hochwasserschutzes zurückzuführen. Vor allem bei den größeren Fließgewässern, die von Wanderfischen bewohnt werden, ist der Fischbestand in den letzten Jahrzehnten signifikant zurückgegangen worden, sodass an vielen Gewässerabschnitten von Donau, Inn und Drau viele und wesentliche gewässertypische Arten fehlen.

Intakte Fließgewässer stellen für eine Vielzahlt von Tieren und Pflanzen einen nachhaltigen Lebensraum dar und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und zur Klimawandelanpassung. Auch für den Menschen sind sie Anziehungspunkt für viele Aktivitäten, wie beispielsweise zum Wandern, Radfahren, Laufen, oder einfach nur um die Natur am Wasser zu genießen. Aufgrund der wichtigen Bedeutung von lebendigen Flusslandschaften und um die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, werden seitens des Ministeriums Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Fließgewässern auf Basis des Umweltförderungsgesetzes (UFG) gefördert. Insgesamt stehen dafür für die Jahre 2008 bis 2027 Förderungsmittel im Umfang von 340 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, kurz EU-WRRL, zielt darauf ab, eine kohärente und integrierte Wasserpolitik in den Mitgliedsstaaten zu fördern. Das Hauptziel besteht darin, alle Oberflächengewässer und Grundwasserkörper bis spätestens 2027 in einen guten ökologischen Zustand oder in ein gutes ökologisches Potenzial zu bringen. Dies wird durch die Festlegung von Umweltzielen, Maßnahmenplänen und Überwachungsmaßnahmen zur Gewährleistung des Wasserschutzes erreicht.

Nähere Informationen finden Sie dazu hier: Die EU-Wasserrahmenrichtlinie

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig sind Maßnahmen, zur…

  • Verbesserung der Durchgängigkeit
  • Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken
  • Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen
  • Minderung der Auswirkungen von Rückstau
  • Minderung der Auswirkungen des Schwalls

Die näheren Rahmenbedingungen für die Gewährung der Förderung „Gewässerökologie“ wurden in zwei Förderungsrichtlinien konkretisiert:

  • einerseits für kommunale Förderungswerber (Gemeinden, Verbände etc.)
  • und andererseits für Wettbewerbsteilnehmende (Unternehmen der E-Wirtschaft, der Fischerei und Aquakultur und sonstige Betriebe, die eine hydromorphologische Belastung an Fließgewässern verursachen).

Die Förderungsabwicklung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium, vertreten durch die Abwicklungsstelle, der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), und den Bundesländern. Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen.

Die KPC unterstützt dabei alle Förderungswerbenden von der Antragsstellung bis zur Endabrechnung der Förderung. Über einen Online-Antrag auf der Webseite www.meinefoerderung.at wird eine rasche und effiziente Bearbeitung des Projektes ermöglicht.

  •  über 1.300 Maßnahmen wurde bereits umgesetzt
  • 30 % der Maßnahmen verbessern dabei die Gewässerstruktur
  • 70 % der Maßnahmen verbessern die Durchgängigkeit der Gewässer
  • mehr als 300 km Flussläufe konnten dadurch wieder naturnäher gestaltet werden
  • 1,8 km² wurden den Flüssen wieder zur Verfügung gestellt
  • mehr als 900 Querbauwerke wurden für Fische wieder durchgängig gemacht, dadurch konnten rund 2.400 Höhenmeter überwunden werden
  • bisher haben die geförderten Maßnahmen Investitionen in Höhe von 395 Millionen Euro ausgelöst

(Stand Ende 2023)

Biodiversitätsfonds

Im Biodiversitätsfonds des Klimaministeriums wurde ebenfalls eine Förderungsmöglichkeit für Maßnahmen im Bereich der Gewässerökologie geschaffen. Projekte zur Verbesserung der Gewässerökologie, die auf Basis des Umweltförderungsgesetzes (UFG) eine Förderung gemäß den „Förderungsrichtlinien für kommunale Förderungswerber“ beziehen, können eine ergänzende Förderung über den Biodiversitätsfonds erhalten. Diese Förderung kann gemeinsam mit der UFG-Förderung beantragt werden, sodass kein eigener Förderungsantrag für den Biodiversitätsfonds erforderlich ist. Dadurch kann der Eigenmittelanteil von kommunalen Förderungswerbenden auf 5 % bis 2 % verringert werden.

EU-LIFE-Programm

Die EU unterstützt mit dem Förderungsprogramm LIFE seit 1992 Mitgliedsstaaten bei Umwelt- und Naturschutzvorhaben. Die Projekte reichen von kleineren lokalen Maßnahmen, wie der Vernetzung von Gewässern und der Wiederanbindung von Seitenarmen, bis hin zu großflächigen strukturellen Verbesserungen durch Wiederherstellung des ursprünglichen Flusstyps und Schaffung von naturnahen Auen.

Expertentalk: "Förderungen in der Gewässerökologie" mit Katharina Steinbacher vom BML