Stärkung der land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiter:innen

Bundesminister Totschnig am Rednerpult
Foto: BKA/Christopher Dunker

Die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung in Österreich ist durch die duale Ausbildung – im Lehrbetrieb und in der Berufsschule – ein einzigartiges Erfolgsmodell. Um die Qualität der Ausbildung weiter auszubauen, wird die Berufsausbildung nun erstmals in ganz Österreich durch das LFBAG 2024 einheitlich geregelt. Laut Toschnig ein echter Meilenstein in der Berufsausbildung.
 

Dadurch wird die derzeitige unübersichtliche Rechtslage beseitigt, da anstelle von neun unterschiedlichen Landesgesetzen ein bundeseinheitliches Gesetz für ganz Österreich gelten wird und dadurch die Qualität der Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft gestärkt wird.

Die Meisterprüfung als höchste Qualifikationsstufe für land- und forstwirtschaftliche Berufe befähigt Meister:innen, selbst Lehrlinge auszubilden und sorgt damit für den Fortbestand der Facharbeiterausbildung in den landwirtschaftlichen Betrieben. Um die Ausbildung für die Zukunft zu sichern, werden die Meister:innen finanziell unterstützt und die Meisterprüfung wird rückwirkend ab dem 1. Jänner 2024 kostenfrei. Zusätzlich wird die Eintragung des Meistertitels in Urkunden künftig auch in der Land- und Forstwirtschaft möglich sein, wie es im Gewerbe schon seit 2020 vorgesehen ist.

Bundesminister Totschnig betont, dass mit dem LFBAG 2024 ein echter Meilenstein in der Berufsausbildung der land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiter:innen und Meister:innen gelingt. Im Gegensatz zu akademischen oder schulischen Abschlussprüfungen mussten angehende Meister:innen bisher die Gebühren selbst bezahlen. Genauso wie bei einem Studium oder im Gewerbe wird auch die Prüfung des land- und forstwirtschaftlichen Meisters nun kostenlos sein. Totschnig: „Die Meisterausbildung sichert die Weitergabe der praxisnahen Ausbildung für unsere Land- und Forstwirtschaft und bereitet Bäuerinnen und Bauern darauf vor, sich selbst bzw. ihre Betriebe optimal für die Zukunft aufzustellen. Meister:innen sind damit die Fachkräfte und Führungskräfte der Zukunft.“

Jährlich rund 500 Absolvent:innen 

Rund 500 Personen absolvieren jedes Jahr eine land- oder forstwirtschaftliche Meisterprüfung. Diese Prüfungen sind von höchstem fachlichen Niveau, die Meisterprüfung ist daher im nationalen Qualifikationsrahmen auf derselben Stufe wie der Bachelorabschluss, auf Stufe 6, eingeordnet.

Aufgrund geänderter verfassungsrechtlicher Rahmenbedingungen besteht erstmals die Möglichkeit, die betriebliche land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung österreichweit einheitlich zu regeln. Das Gesetz soll für alle Personen Gültigkeit haben, die an land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsmaßnahmen teilnehmen und alle Ausbildungsebenen (Facharbeiter, Meister) abdecken. Für diese umfassende Zuständigkeit des Bundes für die Gesetzgebung, ist eine 2/3 Mehrheit im Nationalrat zuständig. Ausdrücklich nicht berührt wird dadurch jedoch die Zuständigkeit der Länder zur Vollziehung der Vorschriften des LFBAG 2024 bzw. ihre Zuständigkeit, die dafür notwendigen Landesbehörden einzurichten.

Neuerungen im LFBAG 2024

Die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft wird seit vielen Jahren sehr erfolgreich durchgeführt, inhaltlich und in der praktischen Anwendung kommt es daher zu keinen großen Änderungen. Im Sinne einer gezielten und aktualitätsbezogenen Weiterentwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung werden mit dem LFBAG 2024 folgende Neuerungen eingeführt:

Einrichtung eines Land- und Forstwirtschaftlichen Bundes-Berufsausbildungsbeirates:

  • Die Aufgabe des neu eingerichteten Gremiums auf Bundesebene ist die koordinierte Beratung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bei der Behandlung von Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung.

Entfall der Prüfungsgebühren bei der Meisterprüfung:

  • Durch das LFBAG 2024 wird festgelegt, dass die Meisterkandidaten (wie im gewerblichen Bereich) für die Meisterprüfung keine Prüfungsgebühren mehr zu entrichten haben, dies gilt rückwirkend ab dem 1. Jänner 2024.
  • Dadurch wird die berufliche Weiterbildung gestärkt und die Attraktivität von tertiären Abschlüssen erhöht.
  • Es wird damit auch die aktuell bestehende Ungleichbehandlung von Prüfungskandidaten im tertiären Bildungssektor beseitigt, da im Hochschulbereich bereits ein kostenfreier Zugang zu Prüfungen besteht.

Schaffung des neuen Lehrberufes „Berufsjagdwirtschaft“:

  • Mit der Aufnahme des neuen Lehrberufs „Berufsjagdwirtschaft“ in die Lehrberufsliste des LFBAG 2024 wird einer jahrzehntelangen Forderung der einschlägigen Interessengruppen nach einem bundesweit einheitlichen Ausbildungsstandard entsprochen.
  • Dadurch wird die Qualität und Mobilität der Fachkräfte in diesem Bereich gestärkt.

Eintragungsfähigkeit des Meistertitels in amtliche Urkunden:

  • Mit Beschluss des LFBAG 2024 kann der Titel „Meister“ bzw. „Meisterin“ in amtliche Urkunden (beispielsweise Reisepass, Personalausweis, Führerschein) eingetragen werden.
  • Im gewerblichen Bereich ist dies bereits seit 2020 möglich.
  • Dadurch wird die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich auch im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung aufgewertet und die hohe Qualifikation der Meisterausbildung sichtbar gemacht.